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Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Suhl

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Suhl (rh). Im September findet die diesjährige Standsicherheitsprüfung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Suhl statt.  Nach § 23 der Friedhofssatzung der Stadt Suhl sind Grabmale entsprechend ihrer Größe, zu Fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind. Darüber informierte die Stadtverwaltung.

Weil Grabmale der Witterung und anderen Einwirkungen ausgesetzt sind und die Nutzung der Grabstätten und deren Pflege die Standsicherheit beeinträchtigen können, ist die Prüfung der Standsicherheit regelmäßig auszuführen. Die Prüfung bezieht sich auf eine Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks. Die Prüfungen werden durch Mitarbeiter des Friedhofes auf dem Hauptfriedhof sowie in den Ortsteilen Albrechts, Dietzhausen, Wichtshausen, Heidersbach, Vesser und Mäbendorf durchgeführt.

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