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Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechische Republik
Warnung: Kein Mitbringen von Lebensmitteln aus den betroffenen Gebieten nach Deutschland!
Erfurt (lr). Das für den Tierschutz in Thüringen zuständige Arbeits- und Sozialministerium weist auf die Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest hin und bittet die Bürgerinnen und Bürger, Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Potenziell kann die Seuche durch das unerlaubte Mitbringen von infizierten tierischen Lebensmitteln (v.a. Rohwürste wie Schinken, Salami, Mett- oder Teewurst) im privaten Reiseverkehr aus den von der Seuche bereits betroffenen Gebieten – Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Weißrussland, Ukraine, Tschechische Republik und Sardinien – verbreitet werden. Wenn Reste von diesen Lebensmitteln dann zu Haus- oder Wildschweinen gelangen, besteht ein hohes Infektionsrisiko.
Unbehandelte Jagdtrophäen aus betroffenen Ländern stellen ebenfalls ein Einschleppungsrisiko dar.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesinstitut für Tiergesundheit, schätzt in einer aktuellen Risikobewertung das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material als hoch ein.
Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich, der wirtschaftliche Schaden einer Einschleppung in die Tierbestände wäre jedoch enorm hoch. Die Erkrankung geht mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate bei den infizierten Tieren einher. Ein Impfstoff ist nicht verfügbar.
Die im Ausbruchsfalle von den Behörden zu ergreifenden Maßnahmen sind umfassend. In den betroffenen Betrieben wären alle Schweine zu töten, größere Gebiete wären von Sperrmaßnahmen betroffen.
Das Thüringer Ministerium Arbeits- und Sozialministerium weist deshalb ausdrücklich auf die bestehende, nunmehr angestiegene Seuchengefahr hin. Das Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus den betroffenen Gebieten muss unterbleiben. Dies gilt sowohl für Reisende als auch für Personen, die z.B. als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft oder als Transitfahrer beschäftigt sind.
Die für die Seuchenbekämpfung zuständigen Behörden erhöhen nochmals die Aufmerksamkeit und prüfen die behördlichen Krisenpläne sowie die jeweiligen betrieblichen Notfallpläne.
Alle Schweinehalter sind darüber hinaus auch im Eigeninteresse aufgefordert, die Biosicherheit in den Betrieben zu erhöhen und die seuchenhygienischen Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb zu überprüfen sowie zu verschärfen. Dazu gehört eine strikte Sicherung vor unbefugtem Betreten, die Unterbindung jeglichen Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen, die Überprüfung der Desinfektionsmaßnahmen und die strenge Kontrolle des Personen- und Tiertransportfahrzeugverkehrs. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten.
Aufgrund der Gefahrenlage sind Hygienemaßnahmen bei der Jagd besonders wichtig. Die Vermeidung der Kontamination von Kleidung und Fahrzeugen mit Blut von Wildschweinen, das Tragen von Handschuhen beim Aufbrechen sowie die gründliche Reinigung aller Werkzeuge, des Schuhwerks und der Transportbehälter sind hierbei besonders hervorzuheben.
Zur schnellstmöglichen Erkennung einer möglichen Einschleppung des ASP-Virus ist insbesondere die Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen bei Wildschweinen durch Untersuchung jedes tot aufgefundenen Wildschweines (sog. Falltiere) unerlässlich.
Wachsamkeit ist geboten. Alle Bürger, insbesondere Jäger, Landwirte, Tierärzte, aber auch Spaziergänger sind aufgefordert, entsprechende Funde unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Dieses wird die Beprobung, Untersuchung auf ASP sowie die unschädliche Entsorgung veranlassen.
Hintergrund
Seit der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Jahr 2007 in die transkaukasischen Länder kam es zu Ausbrüchen mit massiver Verbreitung in verschiedenen Regionen der Russischen Föderation, Weißrusslands und der Ukraine. Nachdem das Virus der ASP sich seit 2014 auch in der Wildschweinepopulation sowie in Schweinebeständen im Osten Polens sowie den baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland massiv ausgebreitet hat, wurde die Erkrankung nun Ende Juni 2017 erstmals bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Tschechien in der Grenzregion zur Slowakei festgestellt. Die ASP hat sich damit deutlich (ca. 400-500 km) nach Westen ausgebreitet und ist nur noch ca. 500 km von Thüringen entfernt.
Die Einfuhr von lebenden Schweinen und auch Erzeugnissen aus Schweinefleisch aus von ASP betroffenen Gebieten in die gesamte EU und somit auch Deutschland ist verboten. Entsprechende Kontrollen finden an den Außengrenzen der EU statt.
Bisher ist die Ursache der Einschleppung der ASP in die Tschechische Republik nicht vollständig aufgeklärt. Das befürchtete Risiko einer vom Menschen verursachten Verschleppung der ASP hat sich aber vermutlich bestätigt.
Die Vermarktung von Schweinen und von Schweinen stammenden Erzeugnissen würde im Falle des Ausbruchs der ASP bei Wild- oder Hausschweinen erheblich beeinträchtigt sein, auch mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf den gesamten Export von Schweinen und Erzeugnissen aus Deutschland.