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Mehr Geld für Thüringer Kommunen: Zuweisungen aufgrund des Kommunalen Finanzausgleichs steigen 2021 weiter

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Sichere finanzielle Grundlage für Thüringer Kommunen auch in der Corona-Pandemie

„Der Kommunale Finanzausgleich beweist sich in der Krise einmal mehr als ein Garant zur Erhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen“, betont Innenminister Georg Maier. „Die Bedeutung der Zuweisungen des Landes steigt in dem Maße, in dem andere Einnahmequellen der Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie wegbrechen und zugleich Mehraufwendungen zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen anfallen.“

Die Gesamtsumme des Kommunalen Finanzausgleichs steigt gegenüber dem Vorjahr um 110 Millionen Euro auf rund 2,2 Milliarden Euro, was sich insbesondere in einem Anstieg der allgemeinen Schlüsselzuweisungen widerspiegelt. Zurzeit wird die erste Quartalsrate in Höhe von rund 439 Millionen Euro der durch das Thüringer Ministerium für Kommunales ausgezahlt. Insgesamt werden Zuweisungen von insgesamt 1.756 Millionen Euro an die Kommunen ausgegeben.

Mit dem am 22. Dezember 2020 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurde nicht nur der Mehrbelastungsausgleich, den die Kommunen für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben erhalten, auf der Grundlage der turnusmäßigen Überprüfung angehoben (2021: rund 305,6 Millionen Euro; Vorjahr: 299,7 Millionen Euro), sondern es wurden insbesondere auch Demografieansätze für Gemeinde- und Kreisaufgaben eingeführt (erstmals ab 2021: rund 5,4 Millionen Euro). „Hiermit sollen Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte unterstützt werden, die aufgrund einer überdurchschnittlich rückläufigen Einwohnerentwicklung Verluste bei den Schlüsselzuweisungen erleiden“, so Maier und ergänzt: „Von dieser neuen Zuweisung profitieren in diesem Jahr 11 Landkreise, 3 kreisfreie Städte und 297 kreisangehörige Gemeinden. Damit sichern wir die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen.“

Mit den genannten Änderungen hat der Gesetzgeber Forderungen der kommunalen Familie aufgegriffen. „Das Ministerium für Inneres und Kommunales lässt ungeachtet dieser Verbesserung weitere Möglichkeiten einer Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs mittels eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens überprüfen. Dieses wurde bereits im August des letzten Jahres in Auftrag gegeben und soll Ende Februar 2021 vorliegen. Die daraus hervorgehenden Anregungen könnten im Laufe des Jahres gesetzgeberisch umgesetzt werden, sodass die Kommunen ab 2022 hiervon profitieren würden“, erläutert Maier.

Text, Foto: TMIK

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