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Gegendarstellung
Suhl. Zu dem am 30. Juli 2018 in der Neuen Henneberger Zeitung online erschienenen Beitrag der Landespolizeiinspektion Suhl (via Presseportal.de) „Amtsanmaßung im Schwimmbad Hildburghausen“ wurde die NHZ-Redaktion zu einer Gegendarstellung durch den Betroffenen in dem Beitrag aufgefordert:
Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Amtsanmaßung nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung wurde gegen den Betroffenen durch die Staatsanwaltschaft Meiningen eingestellt.
Ferner erstattete der Betroffene Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Meiningen und reichte Dienst-/Sachaufsichtsbeschwerde gegen einen Polizeivollzugsbeamten der Polizeiinspektion Hildburghausen ein.
NHZ online Redaktion