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Mieterstrom: Mehrheit für Thüringer Bundesrats-Initiative
Siegesmund: Energiewende auf die Dächer der Stadt tragen
Erfurt. Die im Sommer von Berlin und Thüringen in den Bundesrat eingebrachte Entschließung zum Fördern von Mieterstrom-Modellen ist heute mit großer Mehrheit angenommen worden. Nun ist es an der Bundesregierung, die derzeitigen Hürden bei Mieterstrom und Quartiersstromkonzepten aus dem Weg zu räumen und das Mieterstromgesetz entsprechend zügig zu reformieren.
Dazu Energieministerin Anja Siegesmund: „Mieterstrom bringt die Vorteile der Energiewende in die eigene Wohnung, auch für Mieterinnen und Mieter. Wenn wir in Deutschland und in Thüringen die vereinbarten Klimaziele erreichen wollen, muss der Ausbau von Solarthermie und Photovoltaik bis 2040 weiter gefördert und gesteigert werden. Wir können diesen Ausbau anschieben, ohne große Flächen in Beschlag zu nehmen. Gerade in Städten können Dächer und Fassaden energetisch genutzt werden. Thüringen hat beim Mieterstrom große Potentiale im Bereich Solarenergie. Gemeinsam mit Berlin fordern wir daher, die bestehenden Hemmnisse im Mieterstromgesetz abzubauen, damit Mieterstrommodelle wirklich attraktiv werden.“
Mieterstrommodelle sind ein dezentraler Ansatz, mit dem Mieterinnen und Mieter direkt vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren können. Der Strom, der durch Solaranlagen auf demselben oder einem räumlich nahen Gebäude erzeugt wird, soll direkt und kostengünstig genutzt werden können, ähnlich wie dies bereits bei Hauseigentümern möglich ist. Durch den sogenannten Mieterstromzuschlag profitieren auch Vermieterinnen und Vermieter vom Angebot des Mieterstroms.
Die bisherige Mieterstromförderung hat nur unzureichend zu einem Ausbau von Solarthermie und Photovoltaik beigetragen. Wesentliche Hemmnisse sind hohe bürokratische und messtechnische Anforderungen, aber auch steuerliche Aspekte. Anders als beim Strombezug aus dem Netz entfallen beim Mieterstrom Kosten wie Netzentgelte, EEG-Umlage, Konzessionsabgaben oder die Stromsteuer.
Die Bundesregierung hat im Sommer 2017 ein Mieterstromgesetz auf den Weg gebracht, mit dem der Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden vorangetrieben werden sollte. Durch zahlreiche Einschränkungen, wie u.a. eine jährliche Obergrenze von 500 MW, einer Beschränkung der Größe von Mieterstrommodellen, der Beschränkung auf Gebäude mit überwiegendem Wohncharakter sowie der fehlenden Möglichkeit einer Nutzung über mehrere Häuser hinweg (Quartierskonzepte) geht der Ausbau jedoch nur sehr schleppend voran. Dies belegen Zahlen der Bundesnetzagentur, nach denen zwischen Juli 2017 und Juni 2018 bundesweit nur 140 Mieterstrommodelle angemeldet wurden. Allein in Thüringen mit 528.318 Wohngebäuden im Bestand, davon mehr als 85.000 Mehrfamilienhäuser und insgesamt 594.000 Wohnungen (Stand 2017) ist das Potential erheblich größer. Um die genannten Defizite, die auch die Bundesregierung einräumt, zu beheben, fordert die gemeinsame Entschließung von Berlin und Thüringen entsprechende Anpassungen im Mieterstromgesetz.
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0402-18