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Thüringer Gesundheitsministerium ruft dazu auf, die Verschleppung von Tierseuchen zu vermeiden

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Afrikanische Schweinepest inzwischen auch in Ungarn nachgewiesen

Erfurt (lr). Das Thüringer Gesundheitsministerium ruft dazu auf, die Verschleppung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch mitgebrachte Lebensmittel zu vermeiden. Die ASP ist inzwischen auch in Ungarn aufgetreten. Ende April 2018 teilte das ungarische Landwirtschaftsministerium mit, dass das ASP-Virus dort erstmals in tot aufgefundenen Wildschweinen nachgewiesen worden ist.

Damit hat diese für Schweine und Wildschweine – nicht aber für den Menschen – gefährliche Tierseuche ein weiteres europäisches Land erreicht und dabei wieder einen Sprung über eine größere Entfernung gemacht. Dies verdeutlicht die Gefahr der Einschleppung auch nach Deutschland.

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Das Thüringer Gesundheitsministerium ruft angesichts der kommenden Reisezeit alle Bürgerinnen und Bürger zur Mitwirkung auf, die in betroffene Länder reisen. Neben Ungarn sind das auch Polen, die Tschechische Republik, Rumänien und die baltischen Staaten. Lebensmittel vom Schwein oder Wildschwein aus den von der ASP betroffenen Ländern und generell aus Drittländern (z. B. Russland, Ukraine) dürfen nicht, auch nicht in kleinen Mengen, als Reiseproviant nach Deutschland mitgebracht werden.

Die ungarischen Behörden gehen davon aus, dass der aktuelle Ausbruch durch illegal aus der Ukraine eingeführte und dann unsachgemäß entsorgte Lebensmittel verursacht worden ist. Wildschweine fressen die weggeworfenen Lebensmittel und erkranken dann selbst innerhalb weniger Tage schwer, denn das ASP-Virus bleibt in Schinken und Wurst lange infektiös. Für Menschen ist der Verzehr ungefährlich.

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Ein Impfstoff gegen die Tierseuche ist nicht verfügbar, der Ausbruch der ASP in Thüringen hätte für die betroffenen Tiere aber auch für die Wirtschaft erhebliche Auswirkungen. Eine Missachtung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Vorsichtsmaßnahmen hätte somit weitreichende Folgen.

Hintergrund:
Um zu verhindern, dass durch Fleisch- oder Milcherzeugnisse Tierseuchen, neben der ASP z.B. auch die in der Türkei vorkommende Maul- und Klauenseuche (MKS), in die EU eingeschleppt werden, gilt seit 1. Mai 2009 die Verordnung (EG) Nr. 206/2009. Sie untersagt das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern. Wird eine Tierseuche in einem Mitgliedsstaat festgestellt, werden Restriktionszonen festgelegt, aus denen dann ebenfalls keine tierischen Produkte mitgebracht werden dürfen.

Quelle: TMASGFF

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