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Suhler Briefwahllokal: Zusätzliche Termine aufgrund erhöhter Nachfrage
Suhl. Der gesetzlich festgelegte Termin für die Stichwahl ist der 29. April 2018. Zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Terminen öffnet das Briefwahllokal in Suhl kommende Woche am Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und am Freitag von 8 bis 18 Uhr, wie Ingrid Pabst, Sprecherin der Stadtverwaltung Suhl, informiert.
Die Stichwahl ist die Fortsetzung des Wahlverfahrens. Für die Stichwahl erfolgt daher keine erneute Aufstellung des Wählerverzeichnisses mit erneuter Einsichts- und Einwendungsmöglichkeit. Für die Stichwahl gilt daher das Wählerverzeichnis der ersten Wahl mit folgenden Maßgaben: Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat (z. B. durch Wegzug aus dem Wahlgebiet). Hinsichtlich des Wahlalters sind damit die Voraussetzungen zur ersten Wahl maßgeblich.
Eine neue Walbenachrichtigung wird nicht versendet. Wähler, die nicht mehr im Besitz ihrer Wahlbenachrichtigung sind, können im Wahllokal mit einem Lichtbilddokument (Pass, Ausweis, Führerschein) wählen.
Wer bereits vor dem Wahltag von seinem Stimmrecht Gebrauch machen möchte, kann das wiederum auf dem Weg der Briefwahl tun.
Wenn Briefwahlunterlagen bereits vor dem ersten Wahlgang beantragt wurden, werden diese automatisch zugesendet. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ab dem 18. April 2018.
Die Antragstellung für die Zusendung kann schriftlich, aber auch per Fax an 03681 742586 oder via E-Mail an briefwahlbuero@stadtsuhl.de erfolgen.
Unter http://suhltrifft.de/content/view/5771/2215/ gibt es einen Onlineantrag. Ausgeschlossen ist die telefonische Anforderung. Bei Abholung der Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Dies gilt auch für Familienangehörige.
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe am Wahlsonntag im Wahllokal nicht mehr zulässig.
Das Briefwahlbüro im Neuen Rathaus in der Friedrich-König-Str. 42, Zimmer 155, ist barrierefrei zu erreichen und ab dem 19. April 2018 wie folgt geöffnet:
Montag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr (25. April 2018)
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr (20. April 2018)
Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (27. April 2018)
Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen besteht bis zum Freitag vor der Wahl um 18.00 Uhr.
Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist für den Wähler im Bereich der Deutschen Post gebührenfrei, da der hellrote Umschlag bereits vorfrankiert ist. Die Rückgabe kann ebenfalls direkt im Briefwahllokal oder über die Briefkästen der Stadtverwaltung Suhl, Neues und Altes Rathaus, erfolgen.
Die Unterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, im Neuen Rathaus, Friedrich-König-Straße 42, vorliegen, um für die Auszählung berücksichtigt zu werden. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen sind für die Entgegennahme nicht zuständig.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert der Wahlberechtigte jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Stichwahl (28. April 2018), bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.
Für weitere Fragen steht das Wahlteam telefonisch zur Verfügung unter 03681 742784 oder 03681 742809. Anfragen via E-Mail sollten an wahlbuero@stadtsuhl.de gerichtet werden.