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„Ohne Schafe kein Naturschutz“

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Umweltministerin Siegesmund und Landwirtschaftsministerin Keller fordern höhere Agrar-Beihilfe-Grenze

Erfurt (lr). Während Vorbereitungen für eine Thüringer Scha(f)-Zie(gen)-Prämie von 25 Euro pro Tier laufen und unterschiedliche Schäden durch Wildtiere (Wolf, Luchs, Zugvogel, Biber) über die EU De-minimis-Beihilfe beglichen werden, haben sich jetzt das Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium direkt an die Europäische Kommission gewandt – im Rahmen des Konsultationsverfahren für eine neue De-minimis-Beihilfe.

Innerhalb des laufenden Konsultationsprozesses der Generaldirektion „Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ werden die Überlegungen der Kommission begrüßt, die sogenannte De-minimis-Grenze zu erhöhen. Die Europäische Kommission schlägt vor, den Höchstbetrag der staatlichen Agrar-Beihilfen, den die Mitgliedstaaten ohne vorherige Anmeldung verteilen können, von 15.000 Euro auf 25. 000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren je Betrieb zu erhöhen.

Beide Ministerien würden gerne noch einen Schritt weiter gehen und verweisen in ihren Stellungnahmen an die EU auf die Agrarministerkonferenz in Deutschland vom Herbst 2017 und der dortigen Forderung nach einer Verdopplung des Höchstbetrags für De-minimis-Beihilfe auf 30.000 Euro. Bereits Ende April beginnt die EU ihr Gespräche mit den Mitgliedsstaaten zur konkreten Anpassung der bestehenden Regelungen. Die Wirksamkeit des geänderten Rechtsrahmens kann für das Jahr 2019 erwartet werden.

Dazu Umweltministerin Anja Siegesmund:

„Die Schäferinnen und Schäfer in Thüringen können sich auf das Land verlassen. Deshalb haben wir uns direkt an die EU gewandt. Mit Blick auf unsere ostdeutschen Betriebsstrukturen habe ich mich ausdrücklich für eine deutliche Anhebung der De-minimis-Grenze ausgesprochen. Wir wissen, wie wertvoll die Schafzucht auch für die Landschaftspflege ist. Unsere kostbaren Steppenrasenflächen können überhaupt nur durch Schafbeweidung in einem guten Zustand erhalten werden. Schon in den vergangen Jahren haben wir in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium neue Fördermöglichkeiten geschaffen und wollen jetzt nochmal aufstocken, weil die Bundesregierung mit einer Prämie für Schafe- und Ziegen nicht aus dem Knick kommt.“

Landwirtschaftsminister Birgit Keller:

„Wir setzen uns seit langem für eine Prämie für Schafe und Ziegen ein. Unsere Initiativen beim Bund sind bisher gescheitert. In Thüringen ist die Bewirtschaftung von Grünlandflächen durch Schafe und Ziegen ein wesentlicher Beitrag der Landwirtschaft zur Landschaftspflege und zum Erhalt der Artenvielfalt. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Schafe in Thüringen drastisch gesunken. Mit der Prämie wollen wir die Schafbestände stabilisieren und die wichtige Arbeit der Schäfer unterstützen. Wir geben unseren heimischen Schäfern Sicherheit und erhalten Arbeit und Wertschöpfung im ländlichen Raum. Und wir bewahren damit auch die wichtige Tradition der Schäferei für unsere lebendige Kulturlandschaft.“

Hintergrund

Durch De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor steht für den behördlichen Naturschutz ein Instrument zur Verfügung, um in kleinem Maßstab regional und kurzfristig auf finanzielle Schäden oder Einkommensausfälle zu reagieren, die landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, zum Beispiel auch – wie im vergangenen Jahr – bei Wolfsrissen.

Die Scha-Zie-Prämie soll bis zu einer Bundesentscheidung eine Übergangs-Lösung schaffen: Alle Regierungsfraktionen des Landtages haben die Initiative in den (Landes-)Haushalt für die Jahre 2019, 2020 und 2021 Gelder eingestellt, um zumindest in Thüringen eine gekoppelte Schafprämie ausreichen zu können. Die Ministerien planen so: für Naturschutz-Schäfereien, die in ihre Beweidungsleistung Biotop-Grünland pflegen, wollen sie eine Prämie pro Schaf (und Ziege) in Höhe von ca. 25 Euro pro Tier und Jahr ausreichen. Im TMUEN wird hierzu in enger Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium derzeit die Förderrichtlinie und das Verwaltungsverfahren erarbeitet. Die Prämie aus reinen Landesmitteln wird über EU-Deminimis-Regeln ausgereicht.

Je höher die einzelbetriebliche De-minimis-Grenze durch die Verordnungsanpassung liegt, desto mehr Schafe können über die Scha-Zie-Prämie pro Betrieb gefördert werden.

Quelle: TMUEN

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