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Öffentliche Anhörung zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

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Kameradinnen und Kameraden im Freistaat haben ein Recht auf Information

Hildburghausen/Erfurt. Nach der öffentlichen Anhörung zu Änderungen im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz im Thüringer Landtag sieht die Südthüringer Abgeordnete Kristin Floßmann Nachbesserungsbedarf. „Die angehörten Verbände haben zahlreich aufgezählt, an welchen Stellen es noch hapert. Ich hoffe nun, dass sich die Landesregierung dieser Probleme annimmt“, fasst Floßmann ihren Eindruck zusammen. In der Anhörung wurde beispielsweise vom Gemeinde- und Städtebund begrüßt, dass die Landkreise für die Brandschutzerziehung zuständig sein sollen. Hierbei brauchen sie aber finanzielle Unterstützung durch das Land, denn eine derartige Aufgabe lässt sich nicht im Ehrenamt bewältigen, wie der Thüringer Landkreistag berechtigterweise einfordert. Auch die vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen geforderte Stärkung des überörtlichen Brandschutzes entlang von Bahnschienen findet Floßmanns Zustimmung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass das Landesverwaltungsamt ermächtigt werden soll, durch Rechtsverordnung die örtliche Zuständigkeit für bestimmte Einsatzabschnitte auf Eisenbahnstrecken auf andere Gemeinden zu übertragen, um damit vorhandene Kompetenzlücken zu schließen. „In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Absicherung bzw. Koordinierung von regionalen Einsatzfähigkeiten an überregionalen Strecken innerhalb eines Landkreises, mit einer überörtlichen Einsatzabschnittsplanung durch die Landkreise, unter Einbeziehung von Stützpunktfeuerwehren und Tunnelbasiseinheiten gut funktioniert. Eine Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes für Verlagerungen zwischen Kommunen, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, ist hingegen nicht zielführend, da dieses aufgrund der Distanz die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend kennt“, schätzt Floßmann ein. Doch Neuregelungen in Aufgabenzuschnitt oder Koordinierung allein reichen nicht aus. Sie müssen zwingend einhergehen mit der Klärung finanzieller Fragen. Daher fordert die Abgeordnete einmal mehr, dass für eine sichere finanzielle Ausstattung der Kommunen und Landkreise gesorgt wird. Zudem hätte sich Floßmann eine breitere Diskussion mit den Kameradinnen und Kameraden in Thüringen, bspw. über das Online Diskussionsforum des Thüringer Landtags, gewünscht. „Unsere Kameradinnen und Kameraden haben ein Recht darauf zu erfahren, für welche Änderungen die Abgeordneten bzw. die einzelnen Landtagsfraktionen stehen. Darüber auch regelmäßig auf den Jahreshauptversammlungen der Wehren zu informieren, gehört zur verantwortungsvollen Erfüllung des Mandats, mit dem Abgeordnete auch als Interessenvertreter der Verbände fungieren“, sieht es Floßmann.

Quelle: WKB Kristin Floßmann

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