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Land investiert 240 Millionen Euro in den Schulbau

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Erfurt (lr). „Für Investitionen in den Schulbau sind im neuen Doppelhaushalt insgesamt 240 Millionen Euro eingeplant. Im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt konnten wir die Mittel für die  Schulbauvorhaben deutlich erhöhen. Die klugen Köpfe von morgen brauchen heute gute Lernbedingungen. Wir haben deshalb das größte Schulbauprogramm in der Geschichte dieses Bundeslandes aufgelegt. Damit haben wir Rahmenbedingungen für die Beseitigung des Sanierungsstaus an Thüringer Schulen weiter verbessert “, sagte heute Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller, in Elxleben.

Birgit Keller verschaffte sich heute in Elxleben ein Bild von der Umsetzung des Schulinvestitionsprogramms. Die dortige Regelschule steht stellvertretend für 34 Schulen in ganz Thüringen, die in den vergangenen drei Jahren mit dem 2015 aufgelegten Landesprogramm unterstützen werden konnten. Die Landesregierung hat den Erweiterungsbau mit rund 2,5 Mio. Euro gefördert, damit hier zukünftig alle Schülerinnen und Schüler gute Lernbedingungen haben.

Entwicklung der Finanzmittel für Schulen und aktueller Stand

Während in den Jahren 2013 und 2014 jeweils nur 17 Mio. Euro für die Schulträger zur Verfügung gestellt wurden, hat die jetzige Regierung den Betrag deutlich erhöht. Von 2015 bis 2017 waren es durch die  Auflage des Schulinvestitionsprogramms jährlich mehr als 50 Mio. Euro.

Im Doppelhaushalt 2018/2019 sind 240 Mio. Euro für die Unterstützung von Schulinvestitionen eingeordnet. Das entspricht einer Aufstockung auf 120 Mio. Euro jährlich.

Der Bund beteiligt sich an dieser Finanzierung, da er erkannt hat, dass der Sanierungsstau an den Schulen in Deutschland erheblich ist.

Er stellt deshalb für die Bundesländer insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen bereit. Thüringen erhält davon 72 Millionen Euro. Der Freistaat gibt noch einmal 8 Mio. Euro dazu. Dieses Geld ergänzt die in Thüringen bestehende Finanzierung.

Umsetzung des Gesamtpaketes

Der Bund konzentriert sich bei seiner Förderung auf die finanz-schwächsten Kommunen. Damit können Bundesmittel nicht für alle Schulträger eingesetzt werden. „Die Schulträger, die  nicht durch  den  Bund gefördert werden können, sollen ein adäquates Angebot zur Schulbauförderung aus Landesmittel erhalten. Der Haushaltsgesetzgeber hat es uns mit dem Haushalt 2018/2019 ermöglicht, genau dies umzusetzen“, betont Keller.

Grundsätzlich erfolgt die Umsetzung des Bundesprogramms nach den bestehenden Regelungen der Schulbauförderrichtlinie, die aufgrund zum Teil abweichender Bundesvorgaben angepasst wurde.

Gefördert werden die gleichen Vorhaben wie bisher nach Schulbauförderrichtlinie:

  • Sanierung und Umbauten
  • Erweiterungen und Ersatzneubauten

von Schulgebäuden und Schulsporthallen.

Kapazitätserweiterungen sind aus Bundesmittel nicht finanzierbar.

Bei den förderfähigen Kosten können künftig auch die in Verbindung mit den baulichen Maßnahmen an den Gebäuden stehenden Außensportanlagen mit einbezogen werden. Das gilt für alle Programmteile der Schulbauförderung.

Mit der Einbeziehung des Bundesprogramms wird die bestehende Staffelung der Fördersätze angepasst.

Programmteil Land: alle Schulträger

  • 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben aller Schulträger, wenn erhöhte energetische Standards erfüllt werden.
  • 66 2/3 % der zuwendungsfähigen Kosten bei allen weiteren Vorhaben aller staatlicher Schulträger

Programmteil Bund: 26 staatliche Schulträger:

  • 100 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben staatlicher Schulträger, die im Jahr 2017 zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet waren
  • 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben staatlicher Schulträger, deren Pro-Kopf-Verschuldung zum Stichtag 31.12.2016 einen Wert von 600 Euro je Einwohner überstiegen hat.

Anlagen:

Anlage 2 – finanzschwache Kommunen Pressekonferenz TMIL_RS Elxleben_Profil Säulendiagramm Landes-+Bundesmittel Schulinvestitionen Thüringen Schlussversion Anlage 1 – Bilanz Schulinvestprogramm_ – Kopie Mittel Schulinvestitionen 2015- 2019 (Stand 14.02.2018)

Quelle: TMIL

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