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Lernen an Orten des Holocausts: Freistaat Thüringen fördert Gedenkstättenfahrten nach Polen

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Erfurt (lr). „Die Erinnerung an die Schrecken des Holocaust und das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus sind in unserer Erinnerungskultur fest verankert. Wir vermitteln dieses Denken ganz bewusst auch an unseren Schulen. Denn nur wer die Geschichte kennt, kann daraus für die Zukunft lernen“, macht Thüringens Bildungsminister Helmut Holter anlässlich des Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar deutlich.

Holter verweist auf ein auch in diesem Schuljahr gemeinsam von der Bethe-Stiftung und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durchgeführtes Förderprogramm für Gedenkstättenfahrten nach Polen. Daraus können bis zu 15 Gedenkstättenfahrten von Thüringer Schulen zu NS-Vernichtungslagern in der heutigen Republik Polen (Auschwitz, Belzec, Kulmhof, Majdanek, Treblinka) finanziert werden.

Das Programm richtet sich an die Klassenstufen 9 bis 13 allgemein bildender und berufsbildender Schulen. Bis zu 27 Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. Gruppe können gefördert werden. Die Reisedauer umfasst mindestens vier Tage, davon drei Tage am Ort der Gedenkstätte und ein Tag mit landeskundlichem Programm. Die intensive Vor- und Nachbereitung der schulischen Gedenkstättenfahrt erfolgt lehrplanbezogen hinsichtlich der Thematisierung des Holocausts und Schaffung von Bezügen zur Gegenwart der jungen Menschen.

Ziel der schulischen Fahrten zu Gedenkstätten der ehemaligen NS-Vernichtungslager in Polen ist es, dass sich Schülerinnen und Schüler an historischen Orten mit dem Nationalsozialismus und den Folgen des Zweiten Weltkriegs auseinandersetzen. Diese Fahrten ermöglichen jungen Menschen das Lernen aus der Geschichte an authentischen Orten des Holocausts. Sie setzen sich mit den NS-Verbrechen auseinander und können dieses Wissen in aktuellen Debatten einsetzen, etwa wenn es um die Auseinandersetzung mit Formen der Fremdenfeindlichkeit und Gewalt geht. Das Förderprogramm ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Bildung von Schülerinnen und Schülern.

Möglich ist diese Fördermöglichkeit für Thüringer Schulen durch eine Vereinbarung zwischen der Bethe-Stiftung und dem Thüringer Bildungsministerium. Die Bethe-Stiftung steuert rund 45.000 Euro bei, das Bildungsministerium stellt rund 35.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Quelle: TMBJS

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