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Bund fördert Schulsanierungen – Land Thüringen verschläft Abruf der Mittel

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Über sein Schulsanierungsprogramm unterstützt der Bund seit 2015 gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Ein Bericht des Bundesfinanzministeriums über die Umsetzung in den Ländern hat nun gezeigt, dass Thüringen bei der Planung hinterherhinkt. Zum 30. Juni 2017 wurden nur rund 84 Prozent der für Thüringen bereitgestellten Mittel aus dem insgesamt 3,5 Milliarden Euro umfassenden Paket verplant.

Der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (CDU) kommentiert: „Die Thüringer Linksregierung muss sich die Frage gefallen lassen, warum andere Bundesländer schon längst alle Mittel verplant haben und Thüringen beim Abruf der Bundesbeteiligung nur auf Platz 13 im Ländervergleich landet. Viele Thüringer Schulen sind sanierungsbedürftig. Die Bundesregierung bietet umfangreiche Mittel als Hilfe an. Die muss Rot-Rot-Grün aber auch abrufen.“

Der Bund hatte im Jahr 2016 die Mittel für Investitionen in die Schulinfra¬struktur in einem zweiten Milliardenpaket für die Jahre 2017 bis 2022 noch einmal um 3,5 Milliarden Euro aufgestockt. Damit wurden die Mittel auf insgesamt 7 Milliarden Euro verdoppelt. Thüringen stehen im Rahmen des zweiten Pakets fast 72 Millionen Euro zur Verfügung. Auch vor dem Hintergrund nahm Bundestagsabgeordneter Hauptmann die Aussage des Thüringer Staatssekretärs für Infrastruktur und Landwirtschaft, Klaus Sühl, dass im Bereich Schulsanierung „momentan nur jeder dritte Antrag auf Förderung angenommen werden könne.“ (Freies Wort, Lokalausgabe Schmalkalden, 13.01.2018, Seite 10) mit Verwunderung zur Kenntnis:

„Dass Förderanträge nicht angenommen werden können und gleichzeitig verfügbare Mittel nicht verplant werden, hinterlässt einen fahlen Beigeschmack. Die Landesregierung muss schleunigst die Planung aufnehmen, um auf die vorhandenen Bundesmittel zugreifen zu können und natürlich auch für die entsprechende Kofinanzierung sorgen“, so Hauptmann.

Hintergrund
Für die ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen sind nach der deutschen Finanzverfassung die Länder zuständig. Dennoch übernimmt hier auch der Bund im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Verantwortung und hat 2015 mit der Einrichtung des Kommunalinvestitionsförderungs-fonds reagiert. Über diesen Fonds stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Die Länder entscheiden dann darüber, welche konkreten Investitionsmaßnahmen gefördert werden und reichen die Bundesmittel entsprechend an die jeweiligen Kommunen weiter. Die Förderquote des Bundes beträgt jeweils bis zu 90 Prozent; der Eigenfinanzierungsanteil der Kommunen von mindestens zehn Prozent kann auch vom jeweiligen Land übernommen werden.

Quelle: WKB Mark Hauptmann

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