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Stadt Suhl unterstützt Vereinsprojekte

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Fördermittel Kultur können bis 15. Februar beantragt werden

Suhl. Auch in diesem Jahr haben kulturelle, künstlerische, touristische und soziokulturelle Vereinigungen, Gruppen und Initiativen in der Stadt Suhl die Möglichkeit, Anträge auf finanzielle Förderung ihrer Vorhaben stellen. Diese Anträge sollten auf dem entsprechenden Antragsformular bis 15. Februar 2018 im Büro des Oberbürgermeisters, Sachgebiet Kultur und Presse, eingereicht werden. Zu Details informierte die Stadtverwaltung.

Die Förderanträge können natürlich auch schriftlich zugesandt werden an Stadtverwaltung Suhl, Büro OB, SG Kultur und Presse, Marktplatz 1, 98527 Suhl. Die entsprechende Förderrichtlinie war im Vorjahr neu gefasst und in der Januar-Ausgabe 2018 des „Suhler Amtsblatts“ veröffentlicht worden. Sie ist dort nachzulesen oder kann über die Homepage der Stadt Suhl unter http://suhltrifft.de/images/stories/Neuigkeiten/bmrichtlinie_foerderung_kulturvereine.pdf eingesehen und das Antragsformular „Förderungsantrag“ dort oder unter http://suhltrifft.de/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,362/Itemid,1421/ abgerufen werden.

Gegenüber der bislang geltenden Richtlinie wurden Aktualisierungen vorgenommen und die neue Regelung eingearbeitet, dass die Ortsteilbürgermeister in den Suhler Ortsteilen über die Bezuschussung der in den Ortsteilen angesiedelten Vereine für deren Projekte in den Ortsteilen selbst entscheiden können. Verändert wurde auch, dass die Höchstsumme der Förderung für Projekte mit erheblicher öffentlicher Resonanz oder für ein Jubiläum in Verbindung mit einer außergewöhnlich großen Veranstaltung bis zu 2000 € betragen kann (bisher maximal 1000 €). Insofern wurden auch Debatten im Suhler Kulturausschuss aufgegriffen und umgesetzt. Wie bisher schon müssen auch künftig Doppelförderungen vermieden werden, d.h. für ein Vorhaben können nicht zweimal städtische Mittel unterschiedlicher Fördermittelgeber in Anspruch genommen werden.

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Stadt wird über die eingereichten Anträge beraten und beschließen. Die Verwendung der Mittel muss dann bis zum Ende des Verwendungsjahres bei der Stadtverwaltung nachgewiesen werden.

Bei Rückfragen können sich Interessenten gern an Herrn Krautwurst im SG Kultur und Presse der Stadt wenden unter Telefon 03681 742440.

Die Bürger und insbesondere die Vereinsvorstände werden um Beachtung und Einhaltung der Antragsfrist gebeten.

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