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Übergangsfrist für alte Kamin- und Kachelöfen endet

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Für über 33 Jahre alte Holzöfen gelten ab 1. Januar 2018 strengere Grenzwerte. Dabei verringert allein schon richtiges Heizen mit Holz mögliche schädliche Emissionen

Erfurt (hs). Zum Jahreswechsel treten strengere Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen in Kraft. Um gesundheitsschädliche Emissionen von Staub und Kohlenstoffmonoxid zu verringern, muss die Feuerungstechnik dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Betroffen sind Kamin- und Kachelöfen, die zwischen dem  1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 errichtet und in Betrieb genommen wurden. ThüringenForst weist als einer der größten Brennholzanbieter im Freistaat darauf hin, dass allein schon durch richtige Brennholzwahl und ausreichende Trocknung die Emissionen deutlich gesenkt werden können.

Schornsteinfeger führt Emissionsmessung durch

Das Schornsteinfegerhandwerk ist für die Sicherheit von Einzelraumfeuerungsanlagen im Freistaat zuständig. Im Rahmen der laufenden Überprüfungen führen Schornsteinfeger Vor-Ort-Messungen durch, wenn keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Ofenherstellers zur Einhaltung von Grenzwerten für Staub und Kohlenstoffmonoxid vorliegt. Auf der Grundlage der Messergebnisse kann entschieden werden, ob eine Nachrüstung oder eine Außerbetriebnahme der Feuerungsanlage vorzunehmen ist.

Bei Kamin- und Kachelöfen gilt: Holz ist nicht gleich Holz

Die Forstexperten weisen darauf hin, dass Holzfeuerungen schon bei der Beachtung weniger Tipps ordnungsgemäß und damit emissionsarm zu betreiben sind. So können ggf. auch die strengeren Emissionsauflagen erfüllt werden. Es spielt dabei nicht nur die richtige Holzart in den verschiedenen Brennstadien eine große Rolle, sondern auch der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes. Ein optimales Verbrennungsergebnis ist außerdem nur mit einer ausreichend großen Luftzufuhr realisierbar.

Wird frisches Brennholz im Wald geerntet, ist unbedingt auf eine ausreichende Trocknung vor der Verbrennung zu achten. Als Anzündholz eignen sich Weichlaub- und Nadelhölzer besser, während Hartholz wie Buche, Esche oder Eiche, erst bei sicherem Brennvorgang aufzulegen ist. Eine geringe Verrußung der Ofensichtscheibe lässt auf eine gute Verbrennung bei reduzierten Emissionen rückschließen. Keinesfalls sollte behandeltes Schnittholz, etwa geölte oder farbgestrichene Bretter, in Kamin- und Kachelöfen verbrannt werden.

Quelle/Foto: ThüringenForst, Dr. Horst Sproßmann

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