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Kommunen erhalten auch zukünftig Förderung für Integrationsmanagement

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Sozialministerin Heike Werner und Integrationsminister Dieter Lauinger über die Fortführung der Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in Kommunen (ThILIK)

Erfurt (lr). Thüringens Sozialministerin Heike Werner (DIE LINKE) und Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) haben über die Fortführung der Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in Kommunen (ThILIK) in den Jahren 2018 und 2019 informiert. Die Initiative wurde erstmals 2016 in Kooperation zwischen Sozial- und Justizministerium gestartet. Im Doppelhaushalt 2018/2019 des Freistaats Thüringen sind dafür Landesmittel in Höhe von bis zu 1 Million Euro eingeplant. Trotz vorläufiger Haushaltsführung Anfang 2018 ist die Kontinuität des Projekts gesichert.

Sozialministerin Heike Werner (DIE LINKE) sagte: „Ziel des Programms ist und bleibt es, den zugewanderten Menschen eine soziale, schulische und berufliche Teilhabe und ein von Toleranz und Akzeptanz geprägtes Zusammenleben der verschiedenen Kulturen zu ermöglichen.“

Integrationsminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sagte: „Das Projekt ThILIK war für die Landkreise und kreisfreien Städte bei der besonderen Herausforderung der Integration von zugewanderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine wertvolle und willkommene Hilfe. Das hat die Auswertung des Projekts für die Jahre 2016 und 2017 ergeben. Hauptaufgabe der vom Land geförderten Integrationsmanagerinnen und -manager ist es, die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Integration in den beteiligten Landkreisen und kreisfreien Städten zu verbessern.“

Aus Sicht der Kommunen war die bisher geleistete Arbeit erfolgreich und ist zukünftig weiterhin notwendig. Daher ist eine Fortführung folgerichtig. Um diese nahtlos zu ermöglichen, werden derzeit bis zu 15 Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte ausgewählt. Da der Landeshaushalt für 2018/2019 erst nach Verabschiedung im Landtag – voraussichtlich Anfang 2018 – rechtskräftig werden kann, unterliegt die Thüringer Landesverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt Einschränkungen bei der Bewilligung von Fördermitteln (vorläufige Haushaltsführung). Die abschließende Entscheidung über Förderanträge wird sich daher noch über den Jahreswechsel hinaus verzögern.

Um dennoch die Kontinuität des ThILIK-Projekts zu ermöglichen, können die Landkreise und kreisfreien Städten einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Damit ist eine nahtlose Fortführung grundsätzlich machbar. Genauere Informationen zu diesem Vorgehen werden den Antragstellern im Rahmen des Antragsverfahrens durch die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) zeitnah zur Verfügung gestellt.

Hintergrund:
Im Rahmen des Projekts „Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen“ (ThILIK) fördert das Land Personal- und Sachkosten für je eine Personalstelle in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen zum Aufbau und zur Unterstützung des lokalen Integrationsmanagements.
Aufgabe der Integrationsmanagerinnen und -manager ist unter anderem die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Integrationskonzepte, die Organisation der Zusammenarbeit der Behörden und die Unterstützung der regionalen Netzwerkarbeit insbesondere der vielen Ehrenamtlichen und freien Träger.

Quelle: TMASGFF

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