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Vorsicht beim Umgang mit Silvesterknallern
Suhl. Silvesterknaller und andere pyrotechnische Erzeugnisse werden in diesem Jahr ab Donnerstag, 28. Dezember, bis Samstag, 30. Dezember, verkauft. Wie in jedem Jahr rät das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt auch diesmal wieder zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerks- und Knallkörpern. Darüber informierte die Stadtverwaltung.
Während pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I – z. B. „Knallerbsen“ – das ganze Jahr über verkauft werden dürfen und auch an Kunden jeglichen Alters abgegeben werden, dürfen solche der Kategorie II – z.B. Kleinfeuerwerke und „Silvesterknaller“ – nur an den genannten Tagen und nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Jüngere Personen dürfen solche Erzeugnisse auch nicht aufbewahren und zünden. Diese Erzeugnisse der Kategorie II dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist untersagt. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die auf den Verpackungen angebrachten Hinweise zu beachten und zur Benutzung im Freien bestimmte Feuerwerkskörper keineswegs in geschlossenen Räumen zu zünden. Besondere Gefahr besteht beim Zünden von Balkonen aus. Vorsicht ist in jedem Falle angebracht.
Die Bürger werden um Beachtung gebeten.