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Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes anmelden!

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Schmalkalden. Wie Silvia Erdenberger, Sprecherin des Stadtverwaltung Schmalkalden, in einer Mitteilung informiert, weist das Ordnungsamt der Stadt Schmalkalden alle Gewerbetreibenden, Geschäftsleute und Gastronomen nochmals darauf hin, dass Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes (zum Beispiel Auslagen vor Geschäften, Werbeaufsteller, Außenbestuhlung vor Gaststätten oder ähnliches) antrags- und gebührenpflichtig sind und mittels Antragsformular bis spätestens 28. 2. 2018 anzumelden sind.

Die Beantragung von Sondernutzungen ist eigenverantwortlich vorzunehmen. Eine schriftliche Aufforderung durch das Ordnungsamt erfolgt nicht mehr.

Bei Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes ohne vorherige Beantragung und Genehmigung kann die Ordnungsbehörde Sondernutzungsgebühren nach eigenem Ermessen erheben.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden oder ist im Rathaus im Ordnungsamt Zimmer 2.05 abzuholen.

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