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Fünf Prozent Waldflächenstilllegung für den Freistaat Thüringen

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Forstministerin Keller: Mit unserer Vereinbarung rückt das 5%-Ziel des Koalitionsvertrages näher

Erfurt (lr). Wir haben drei Jahre mit dem Umweltministerium um die beste Lösung gerungen, um das Ziel aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag zur Stilllegung von 5% der Thüringer Waldflächen zu erreichen. Dabei stand nie das ‚Ob‘ sondern immer nur das ‚Wie‘ im Mittelpunkt“, sagte heute Forstministerin Birgit Keller bei der Präsentation der Pläne auf einer Pressekonferenz in Erfurt. „Eine Waldflächenstilllegung muss gut vorbereitet sein und muss mit vielen Akteuren abgestimmt werden. Mit der gemeinsamen Vereinbarung zwischen Umweltministerium und Forstministerium sind wir dabei ein gutes Stück vorangekommen. Für die verbleibenden offenen Fragen schlage ich eine Arbeitsgruppe zwischen den Ministerien und ThüringenForst vor, die unter Leitung der beiden Staatssekretäre im Januar ihre Arbeit aufnehmen sollte.“

Die Vereinbarung der Ministerien sieht für den Freistaat Thüringen die Stilllegung von 26.187 Hektar Waldflächen bis zum Jahr 2029 vor. Neben den bereits 2015 einvernehmlich identifizierten 17.964 Hektar Waldflächen kommen nun 7.003 Hektar des Nationalen Naturerbes hinzu. Das sind Forstflächen die der Bund an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt übergeben hat. Weitere 220 Hektar Fläche kommen von der LEG an der Hohen Schrecke. Und ThüringenForst steuert 1.000 Hektar am Possen hinzu.

Für das Forstministerium sind zwei wichtige Kernpunkte der Einigung: Erstens die Anerkennung von rund 7.000 Hektar Flächenstilllegung aus dem Nationalen Naturerbe. Und zweitens die Entschädigung von ThüringenForst für den Nutzungsausfall am Possen in Höhe von jährlich 295.000 Euro und einen Ausgleich für die Fixkosten bei stillgelegten Flächen beispielsweise zur Erhaltung der Waldwege oder die Verkehrssicherung.

„Wenn die Details zu dieser Finanzierung im Januar stehen, könnten wir in der Arbeitsgruppe sehr schnell mit der inhaltlichen Planung beginnen“, so Keller weiter. „Wir müssen die exakten Flächen beispielsweise auf dem Possen festlegen. Dabei müssen wir die angrenzenden Waldbesitzer einbinden. Es gilt die Waldwege zu identifizieren, die trotz Flächenstilllegung auch weiterhin benutzt werden sollen. Und der nötige Waldumbau muss noch bis 2029 umgesetzt werden, um die Wälder an den Klimawandel anzupassen. Die Arbeitsgruppe könnte hierzu vor Ort mit den kommunalen Aufgabenträgern, den Interessenvertretern, den Bürgerinitiativen und den benachbarten Waldbesitzern einen Dialogprozess initiieren.“

In der Vereinbarung zwischen den Ministerien ist auch die Errichtung einer NATURA 2000 Station am Possen vorgesehen. Ein Konzept zum Standort und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Station wird das Umweltministerium im Jahr 2018 im Einvernehmen mit dem Forstministerium und der Landesforstanstalt erarbeiten. „Ich bin sehr froh, dass sich für Bedienstete der Forstverwaltung, die gesundheitlich eingeschränkt sind, hier eine gute berufliche Perspektive bieten wird“, freute sich die Forstministerin.

Quelle: TMIL

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