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Landesregierung beschließt Einführung eines Nachteilsausgleichs für gehörlose Menschen

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Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), informiert über den Beschluss der Landesregierung  zur Einführung eines Nachteilsausgleichs für gehörlose Menschen. Die Landesregierung hat heute im Zuge des 2. Kabinettsdurchgangs das „Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes“ beschlossen. Der vom Thüringer Sozialministerium erarbeitete Gesetzentwurf war am 15. August 2017 erstmals im Kabinett und dort für eine Anhörung freigegeben worden. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen finanziellen Nachteilsausgleichs für gehörlose Menschen in Höhe von 100 Euro monatlich. In der Anhörung ist die Einführung des Nachteilsausgleichs für gehörlose Menschen bei den Selbsthilfeorganisationen auf breite Zustimmung gestoßen. Das Gesetz wird – vorbehaltlich des Beschlusses durch den Thüringer Landtag – künftig die Bezeichnung „Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld“ tragen.

Sozialministerin Heike Werner sagte dazu: „Künftig erhalten auch gehörlose Menschen in Thüringen einen Nachteilsausgleich. Nun sind alle Menschen mit einer schweren Sinnesbehinderung einbezogen. Der Freistaat Thüringen leistet damit zugleich einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe dieser Personengruppen im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Gehörlose Menschen haben unbestreitbar einen Mehraufwand, um am sozialen Leben teilhaben zu können. Wenn sie mit ihrer Umwelt kommunizieren wollen, sind sie auf die Unterstützung von Gebärdendolmetschern angewiesen. Dem Gesetzentwurf lag ein Prüfauftrag aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag zugrunde.“

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Hintergrund:

Bereits im Jahr 2016 ist in Thüringen eine Erhöhung des Nachteilsausgleichs für blinde Menschen beschlossen und ein zusätzlicher Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen eingeführt worden. Betroffene haben erhebliche behinderungsbedingte Mehraufwendungen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Das gilt auch für Gehörlose. Aufgrund des erweiterten Kreises der Leistungsberechtigten wird das Gesetz umbenannt: aus dem „Thüringer Blindengeldgesetz“ wird das „Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld“.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll noch im Dezember 2017 in den Landtag eingebracht werden. Nach Beschuss durch den Landtag soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Um den Nachteilsausgleich an Betroffene rückwirkend auszahlen zu können, wurde eine Regelung aufgenommen, die bei Antragstellung innerhalb einer bestimmten Frist seit Verkündung des Änderungsgesetzes eine rückwirkende Leistungsgewährung ermöglicht.

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Quelle: TMASGFF

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