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Besserer Rechtsschutz gegen „Reichsbürger“
Neue Bestimmungen sollen Bedienstete des Freistaats Thüringen bei Klagen von „Reichsbürgern“ unterstützen
Erfurt (lr). Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat den Erlass über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaats Thüringen geändert. Ein verbesserter Rechtsschutz soll Landesbedienstete unterstützen, wenn sie im Klagefall mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werden.
„Eine finanzielle Gefährdung für die Bediensteten des Freistaats unter anderem durch Reichsbürger ist nicht länger hinzunehmen“, betonte Innenminister Georg Maier, „die Neufassung der Verordnung bietet nun unter anderem Rechtsschutz bei Verfahren mit Auslandsbezug und bei Schmerzensgeldverfahren.“
Fälle vorgerichtlichen Rechtsschutzes, gerichtlicher Zeugenvernehmungen und parlamentarischer Untersuchungsausschüsse werden ausdrücklich in den Anwendungsbereich aufgenommen. In Fällen nicht durchsetzbarer Kostenerstattungsansprüche gegen den Verfahrensgegner, wie zum Beispiel bei Mittellosigkeit des „Reichsbürgers“, tritt nun der Freistaat gegen Abtretung des Anspruchs ein. Die Verwaltungsvorschrift erfasst jetzt explizit alle Bediensteten der Landesverwaltung ungeachtet des Status´.
In der Vergangenheit bedrängten „Reichsbürger“ Landesbedienstete immer häufiger mit der sogenannten „Malta-Masche“. Durch Inkassounternehmen mit Sitz auf Malta wurde ein Vollstreckungstitel erwirkt. Eine Lücke im europäischen Rechtssystem ermöglicht es, dass diese völlig unberechtigten Forderungen dann in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden können. Im Rahmen der Abwehr dieser unberechtigten Forderungen entstehen Kosten für den Rechtsschutz, die der Bedienstete oft selbst tragen musste.