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Rechte von Personalvertretungen werden gestärkt

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Änderungen zum Thüringer Personalvertretungsgesetzes im Kabinett

Erfurt (lr). Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz passierte heute (10. Oktober 2017) das Kabinett.

„Ein moderner öffentlicher Dienst braucht ein zukunftsorientiertes Personalvertretungsrecht“, sagte Innenminister Georg Maier. „Das Wohl der Beschäftigten und die Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben müssen weiterhin im Fokus der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat stehen“ betonte der Minister.

Die Änderungen sollen die Rechte der Personalvertretungen wesentlich stärken. So sollen Beschäftigte ab 16 Jahren bereits mit dem ersten Tag ihrer Beschäftigung ein Wahlberechtigung für den Personalrat haben. Die Amtszeit der Personalräte soll von vier auf fünf Jahre und die der Jugend- und Auszubildendenvertretung von zwei auf zwei Jahre und sechs Monate verlängert werden. Beamte in Elternzeit sollen ihre Wählbarkeit künftig nicht mehr wegen der über sechs monatigen Beurlaubung ohne Dienstbezüge verlieren. Darüber hinaus soll dem Personalrat künftig auch in Personalangelegenheiten ein Initiativrecht eingeräumt werden. Zudem soll die Möglichkeit, Dienstvereinbarungen abzuschließen, nur noch eingeschränkt sein, wenn sie Einzelangelegenheiten betreffen oder gesetzliche oder tarifliche Regelungen entgegenstehen. Ziel ist es auch, bürokratische Hürden bei der obligatorischen Beteiligung abzuschaffen und das Thüringer Personalvertretungsgesetz künftig auch für studentische Beschäftigte sowie Drittmittel-Beschäftigte weiter zu öffnen.

Quelle: TMIK

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