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Finanzausstattung für Kommunen soll 2018 deutlich steigen

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Kommunaler Finanzausgleich auf dem Weg zum Landtag

Erfurt (lr). Am 19. September 2017 passierte der Gesetzentwurf zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs das Kabinett und ist nun auf dem Weg zum Landtag. „Ich freue mich, dass damit im kommenden Jahr nicht nur die Steuerprognosen für die Kommunen mit einem Plus von rund 68 Mio. Euro gegenüber 2017 weiterhin sehr günstig ausfallen, sondern dass zudem die Finanzausgleichsmasse von 1,901 Mrd. Euro auf 1,961 Mrd. Euro anwächst. Damit werden sich die kommunalen Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleichsmitteln entsprechend dem Thüringer Partnerschaftsgrundsatz mit einem Anstieg von rund 6 Prozent genauso gut entwickeln wie die Landeseinnahmen“, erklärte Innenminister Georg Maier. „Zusätzlich – und dass ist mir wichtig aufgrund der Diskussion in den vergangenen Tagen – erhalten die Thüringer Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs auch erhöhte Bundesmittel beispielsweise für die Kosten der Unterkunft sowie die Grundsicherung im Alter, hier findet keine Kürzung statt. Mit dem Änderungsgesetz erhalten wir ein wirksames Instrument, um die Thüringer Kommunen finanziell zu stärken“, betonte Maier.

„Der kommunale Finanzausgleich zeigt im Übrigen die Verantwortung der Landesregierung, mit einer höheren Finanzausgleichsmasse und damit mehr Schlüsselmasse die Kommunen zu entlasten. Nun kommt es darauf an, diese Mittel gerecht zu verteilen“, so Maier.

Es ist Aufgabe des Freistaates, Kommunen sowohl eine von der Finanzkraft des Landes unabhängige Mindestausstattung als auch eine darüber hinaus gehende von der Leistungsfähigkeit des Landes abhängige angemessene Finanzausstattung zu gewährleisten. Die Ermittlung des Finanzbedarfs und damit der Finanzausgleichsmasse basiert auf einer Prognoseentscheidung des Freistaates, die in regelmäßigen Abständen in einer Revision zu überprüfen ist. So auch heute wieder.

Außerdem ist das Land verpflichtet, auch die interne Verteilung der Mittel zu überprüfen. Dies betrifft unter anderem die Hauptansatzstaffel. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hatte hierzu einen Gutachter beauftragt, der bereits im Jahr 2013 an der Ermittlung der aktuellen Hauptansatzstaffel beteiligt war. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Hauptansatzstaffel (die „Einwohnerveredelung“ führt dazu, dass größere Gemeinden einen höheren Finanzbedarf angerechnet bekommen und damit im Ergebnis mehr Schlüsselzuweisungen erhalten) die Zuschussbedarfe größerer Gemeinden nicht mehr angemessen abbildete und deshalb anzupassen war.

Durch die im Entwurf geplante stufenweise Anpassung der Hauptansatzstaffel in zwei Schritten soll den Gemeinden mehr Zeit gegeben werden, sich auf die veränderte Hauptansatzstaffel einzustellen. Die vollständige Umstellung wird erst mit einem gewissen Vorlauf 2020 vollzogen und ist damit praxistauglicher. „Ich werde versuchen, mich mit den Regierungsfraktionen darauf zu verständigen, dass die dennoch verbleibenden Verluste bei den kleineren Gemeinden in den Jahren 2018 und 2019 durch Umschichtungen im Landeshaushalt kompensiert werden. Wir dürfen innerhalb der kommunalen Familie, zu der ich mich ebenfalls zähle, nicht den Eindruck erwecken, dass die größeren Kommunen gegen die kleineren ausgespielt werden“, betonte Innenminister Georg Maier.

Der Kommunale Finanzausgleich führt den 2016/2017 eingeführten Sonderlastenausgleich für Kurorte in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro weiter. Hierdurch könne, so Maier, die besondere Bedeutung der Kurorte für den Tourismus in der Region untermauert werden.

Mit der Gesetzesänderung soll weiterhin eine Trennung der Mittel für Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises vorgenommen werden. Dies entspricht einer wesentlichen Forderung der kommunalen Spitzenverbände und führt zu einem transparenteren Verfahren. Des Weiteren soll der Revisionszeitraum von bisher ein bzw. zwei Jahren auf regelmäßig vier Jahre verlängert werden, um den Kommunen eine verlässlichere, planbare Finanzausstattung zu bieten.

Quelle: TMIK; Carsten Ludwig

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