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Innenminister: „Wahlkampf darf nicht zum Angriff auf die parlamentarische Demokratie missbraucht werden“
Erfurt (lr). Innenminister Dr. Holger Poppenhäger fordert trotz des Auftakts des Bundestagswahlkampfes von den Politikern Sachlichkeit ein. „Es kann nicht sein, dass mit dem Vorwurf des Wahlbetruges ein eigenes schlechtes Wahlergebnis vorab schön geredet werden soll“, so Poppenhäger.
Bei einer Rede am vergangenen Mittwoch in Gera hatte der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke den im Bundestag vertretenen Parteien regelmäßige Wahlmanipulationen unterstellt, Belege dafür jedoch nicht präsentiert.
„In jedem Wahllokal in Thüringen werden nach dem Abschluss der Wahl um 18 Uhr die Stimmen öffentlich ausgezählt. Wenn Herr Höcke Erkenntnisse über Manipulationen hätte, dann müsste er dies auch belegen. Ansonsten ist dies nicht nur eine Verunglimpfung der Arbeit der rund 30.000 Wahlhelfer in Thüringen sondern er vergreift sich damit gleichzeitig an der gesamten parlamentarischen Demokratie“, erklärt der Innenminister. Poppenhäger erinnert daran, dass Wahlmanipulation oder Wahlfälschung strafbare Delikte sind. Höcke unterstelle mithin allen im Bundestag vertretenen Politikern strafbares Verhalten.
Ebenso kritisch zu beurteilen sei die Wahlwerbung der beiden AfD-Politiker Brandner und Pohl. „Ich fordere eine Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer, ob der Inhalt der Großplakate mit dem anwaltlichen Standesrecht vereinbar ist“, so Poppenhäger.
Der Innenminister: „Wahlkampf ist kein Freifahrschein für Lügen und Verdächtigungen. Wer seine demokratische Legitimation auf falsche Tatsachen gründen will, will auch den Wähler für dumm verkaufen.“