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Auch kleinere Kommunen bekommen mehr Geld

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Erfurt (lr). Aufgrund der gestrigen (19. Juli 2017) Berichterstattung möchte das Innenministerium zum Thema Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs einige erklärende Hinweise geben.

Der Eindruck, dass Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern von den neuen Regelungen profitieren und sämtliche Gemeinden unter 10.000 Einwohnern weniger bis gar kein Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhalten würden, ist falsch.

Aufgrund aktueller statistischer Erkenntnisse der Ein- und Ausgabesituation der Gemeinden wurde u.a. die Hauptansatzstaffel fortgeschrieben. Mit der zugleich stattfindenden Erhöhung der Finanzausgleichsmasse und damit der Gemeindeschlüsselmasse für das Jahr 2018 und u.a. der unterschiedlichen Steuerkraftentwicklungen erhalten auch 130 Städte und Gemeinden unter 10.000 EW nach den aktuellen Modellrechnungen im Vergleich zu 2017 höhere Schlüsselzuweisungen. So steigen beispielsweise die Schlüsselzuweisungen in Kahla (6.940 EW; +16%) und Ruhla (5.663 EW; +26%) im Vergleich zu 2017 deutlich an.

Wird die Fortschreibung der Hauptansatzstaffel separat betrachtet,  würden hiervon nur 29 größere Städte profitieren. In diesen leben aber rund die Hälfte der thüringischen Einwohner (1,086 Mio. EW). Dies zeigen Modellrechnungen für das Jahr 2018.

Zu beachten ist weiterhin, dass 16 von 17 Landkreisen nach den Modellrechnungen Zugewinne bei den Schlüsselzuweisungen von 2017 zu 2018 verzeichnen und dies den Landkreisen auch Spielräume bei der künftigen Bemessung der Kreisumlagehöhen verschafft, die auch den kleineren Gemeinden zu Gute kommen.

Probeberechnungen auf der Grundlage des Gesetzentwurfes haben beispielsweise für die Städte Gotha, Mühlhausen, Bad Salzungen und Bad Langensalza ergeben, dass Gotha mit rund 1 Mio. Euro, Mühlhausen mit rund 1,3 Mio. Euro und Bad Salzungen mit rund 300 TEuro zusätzlichen Schlüsselzuweisungen rechnen könnten. Demgegenüber stünde 2018 Bad Langensalza mit rund 170 TEuro weniger Schlüsselzuweisungen gegenüber 2017 zur Verfügung. Dies resultiert u.a. aus einer gestiegenen Steuerkraft. Ohne Änderung der Hauptansatzstaffel 2018 wären bei der Stadt Bad Langensalza die Verluste höher ausgefallen. Insoweit wird trotz geringerer Zuweisungen auch hier ein Vorteil von der Änderung gesehen.

Bei der Betrachtung der Entwicklung der in Summe 2018 ansteigenden Schlüsselzuweisungen sollte zudem beachtet werden, dass daneben auch die kommunalen Steuereinnahmen auf Basis der aktuellen Steuerschätzung in 2018 gegenüber dem Rekordjahr 2017 um weitere 68 Mio. Euro ansteigen werden.

Quelle: TMIK

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