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„Gegen Krawalle in Themar breit aufgestellt“

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Innenminister Dr. Holger Poppenhäger sieht durch Rechtsrockkonzert Schaden für Thüringen

Erfurt (lr). „Wenn das Konzert am Wochenende in Themar stattfindet, ist dies ein Schaden für unseren weltoffenen Freistaat, der weit über die Landesgrenzen hinaus wirkt. Solche Konzerte passen nicht zu Thüringen“, betont Innenminister Dr. Holger Poppenhäger gestern, 12. Juli 2017, in Erfurt.

Rund 5000 Teilnehmer erwarten die Veranstalter am Wochenende. Damit würde die Veranstaltung wohl eine der größten dieser Art in Deutschland werden.

„Polizei und Justiz haben sich auf das kommende Wochenende und mögliche Eskalationen intensiv vorbereitet“, so der Minister. Die Thüringer Polizei setzt alle Hundertschaften  der Bereitschaftspolizei, mehrere Hundertschaften der Landespolizei sowie Unterstützungseinheiten aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ein. Die Staatsanwaltschaft Meiningen wird vor Ort vertreten sein. Zudem sind an den Amtsgerichten Sonneberg und Meiningen Bereitschaftsdiente eingerichtet, insbesondere für Haftentscheidungen.

Schon im Vorfeld hatte das Innenministerium das Landesverwaltungsamt als zuständige obere Landesbehörde für das Versammlungsrecht schriftlich aufgefordert, das Konzert und die geplanten Gegendemonstrationen fachaufsichtlich zu begleiten. Die Versammlungsbehörde vor Ort wurde sachkundig beraten, um die vorhandenen versammlungsrechtlichen Möglichkeiten im Hinblick auf Beschränkungen und Auflagen  auszunutzen.

„Die in Medien zu lesende Kritik aus dem Landratsamt, dass keine ausreichende Beratung über die rechtlichen Möglichkeiten stattgefunden habe, ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Beurteilung darüber, ob es sich um eine kommerzielle Veranstaltung oder eine Versammlung handelt, auf die Versammlungsrecht Anwendung findet, liegt letztlich jedoch nicht beim Innenministerium. Vielmehr ist die heute ergangene Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Weimar insoweit für alle Beteiligten bindend“, betont Dr. Poppenhäger.

Um zu anderen Ergebnissen zu gelangen, müsste eine Änderung der bisher gefestigten Rechtsprechung erfolgen, so der Minister. „Hierzu könnten die sich häufenden gewalttätigen Übergriffe oder auch der zunehmende kommerzielle Charakter bei solchen Versammlungen Anlass geben“, gibt der Innenminister zu Bedenken.

Quelle: TMIK

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