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Einheitliche Stromnetzentgelte: Bundesrat billigt stufenweise Angleichung ab 2019
Umweltstaatssekretär Möller: Persönlicher Erfolg von Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund
Erfurt (lr). Der Bundesrat hat die Einführung bundesweit einheitlicher Netzentgelte gebilligt. Mit der Zustimmung der Länderkammer zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) erfolgt ab 2019 eine stufenweise Anpassung der Übertragungsnetzentgelte. Davon werden vor allem private Stromkunden und die Wirtschaft im Norden und Osten Deutschlands profitieren, die bislang die höchsten Gebühren für den Stromtransport zu schultern hatten.
„Das ist ein großer Erfolg für Ministerin Anja Siegesmund und die von ihr angeführte Länderinitiative. Die Angleichung der Netzentgelte war überfällig. Die bei der Großen Koalition in Berlin erzwungene Einigung kurz vor Toresschluss wird Verbraucher und Wirtschaft in Thüringen entlasten“, sagte Umweltstaatssekretär Möller heute in Berlin.
Bereits vor einem Jahr hatte Thüringen bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bundesrat einen ersten Vorstoß für eine Angleichung der Netzentgelte gemacht. Dieser Initiative der Thüringer Umweltministerin Siegesmund schlossen sich später Schleswig-Holstein und Bayern an.
Bislang wurden hiesige Verbraucher für den Erfolg der Erneuerbaren Energien bestraft. Im Norden und Osten Deutschlands, wo viel sauberer Strom produziert und transportiert wird, zahlen Stromkunden deutlich höhere Übertragungsnetzentgelte als im übrigen Bundesgebiet.
In Thüringen werden rund 1,2 Mio. Privathaushalte von der geplanten Angleichung der Netzentgelte profitieren. Die Kosten für die Netznutzung liegen bislang im Schnitt bei 22 Prozent des Strompreises. So bezahlt ein Thüringer Haushalt im Grundversorgungstarif mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden über 200 Euro allein an Netzentgelten.
Die Spreizung bei den Netzentgelten ist in den vergangenen Jahren zum deutlichen Standortnachteil für Thüringen geworden. Dieser Nachteil wird ab 2019 schrittweise abgebaut.
Hintergrund
Durch die angestrebte stufenweise Angleichung der Netzentgelte schließt sich künftig die Strompreisschere. Nach Berechnungen des Energieministeriums entlasten einheitliche Übertragungsnetzentgelte Thüringens Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2019 jährlich um 6 Mio. EUR.
Die Netzentgelte im Osten und Norden Deutschlands sind teilweise mehr als doppelt so hoch wie im Westen und Süden Deutschlands, unter anderem weil die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrem Versorgungsgebiet umlegen.
Das führt dazu, dass in Regionen wie Thüringen, wo der Strom über neue Leitungen durchgeleitet wird, hohe Netzentgelte zu zahlen sind. Ein bundesweit einheitlicher Umlagemechanismus existiert bisher nicht.