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Qualifizierung 4.0: Neue Anforderungen in der beruflichen Weiterbildung

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Förderwettbewerb des Thüringer Arbeits- und Sozialministeriums gestartet

Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat über den Förderwettbewerb „Vorhaben zur Entwicklung von Weiterbildungsformaten, die den Anforderungen der digitalisierten und automatisierten Arbeitswelt (Wirtschaft 4.0) gerecht werden“ informiert. Dieses Konzeptauswahlverfahren führt die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) im Auftrag des Ministeriums durch.

Arbeitsministerin Heike Werner sagte: „Die Digitalisierung bringt Herausforderungen aber auch Chancen mit sich. Darauf muss die Thüringer Wirtschaft mit ihrer klein- und mittelständisch geprägten Struktur vorbereitet werden. Im Rahmen der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen wollen wir dafür gezielte Hilfen anbieten. Damit werden im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung Impulse für notwendige Innovationen in der Weiterbildung gesetzt. Das ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in Thüringen.“

Seit 1. Juni 2017 können von geeigneten Bildungsträgern oder Unternehmen Vorschläge bei der GFAW eingereicht werden. Diese Konzeptvorschläge können verschiedene Themen behandeln, z. B.:

  • Entwicklung von neuen Lernmethoden im Bereich Blended Learning oder E-Learning;
  • Einführung in die Funktionsweise sich selbst regulierender, vernetzter Prozesse;
  • Entwicklung mitarbeitergerechter Arbeitsplätze und –abläufe unter dem Aspekt der Digitalisierung von Produktion, Verwaltung und Vertrieb;
  • Verarbeitung und Auswertung von digitalen Prozessdaten in Entwicklung, Produktion, Verwaltung und Vertrieb.

Der Aufruf zum Einreichen von Konzepten ist auf der Homepage der GFAW unter www.gfaw-thueringen.de im Internet veröffentlicht. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder einer Niederlassung im Freistaat Thüringen. Bewerbungsfrist ist am 13. Juli 2017. Die von einer Jury ausgewählten Vorhaben werden mit in der Regel 80 Prozent der Projektkosten bezuschusst.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes im Rahmen der „Weiterbildungsrichtlinie“, für die bis zum Ende der 5. Förderperiode des ESF in 2020 insgesamt rund 50 Millionen Euro an zur Verfügung stehen.

Hintergrund:
Die Digitalisierung der Wirtschaft durch den Einsatz neuer Informations-, Kommunikations- und Vernetzungstechnologien, neuer Produktionsverfahren und neuer Geschäftsmodelle hat Folgen für die Unternehmen, den Arbeitsmarkt und die Beschäftigten. Eine digitalisierte Arbeitswelt zieht vor allem auch steigende Qualifikationsanforderungen an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach sich. Dies betrifft zum einen fachliche Qualifikationen, IT- bzw. Digitalkompetenzen sowie Problemlösungskompetenzen, die sich im Kontext der Digitalisierung mit zunehmender Geschwindigkeit ändern. Gleichzeitig veraltet gelerntes Wissen immer schneller. Weiterhin sind aber auch organisatorische und kommunikative Fähigkeiten gefragt, die im Rahmen der Digitalisierung an Bedeutung gewinnen.

Quelle: TMASGFF

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