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Wildkrautbeseitigung im Stadtgebiet
Suhl (rh). Auch in diesem Jahr wird durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebs Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl (EB KDS) das Wildkraut an Straßen und Gehwegen beseitigt. Die entsprechenden Arbeiten dazu haben begonnen. Zu Details informierte die Stadtverwaltung.
Als erstes erfolgt die Beseitigung an und auf den Verkehrsinseln im Stadtgebiet. Zum Zuge kommt dabei ein Verfahren des gezielten Abbrennens. Des Weiteren wird eine maschinelle Wildkrautbürste eingesetzt. Damit soll erreicht werden, dass vor allem in den gepflasterten Weg- und Straßenbereichen eine Verkrautung vermieden wird. Die Arbeiten werden bis zum Ende der Vegetationsperiode andauern. Zwischen drei und fünf Mitarbeiter sind dafür im Stadtgebiet und auch in den Ortsteilen im Interesse einer ansehnlichen Stadt im Einsatz.
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Suhl § 6 Abs. 2 ist zudem geregelt, dass zur Straßenreinigung auch die Beseitigung von Gras und Wildkraut („störender Bewuchs“) durch die Reinigungspflichtigen – in der Regel Anlieger – auf Gehwegen vor privaten Grundstücken erfolgen muss. Auch die Wohnungsgesellschaften sind hierfür in der Pflicht. Darauf weist die Stadtverwaltung noch einmal hin.
Sollte sich die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich machen, erfolgt durch die Stadtverwaltung noch eine gesonderte Information.
Die Bürger werden um Beachtung gebeten.