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Keller über Bundesfernstraßengesellschaft: „Eigentum an Autobahnen für die Gesellschaft sichern“
Verkehrsministerin Birgit Keller warnte gestern im Thüringer Landtag vor einer möglichen Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen durch die Hintertür.
Erfurt (lr). Am heutigen Donnerstag, 1. Juni 2017, stimmt der Deutsche Bundestag über das Gesetzespaket zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen und damit auch über die vorgesehene alleinige Zuständigkeit des Bundes für die Bundesautobahnen ab. Am Freitag entscheidet dann der Bundesrat.
Private Kapitalanleger können sich an der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft zwar nicht direkt beteiligen, jedoch kann die Beteiligung Privater im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft nicht ausgeschlossen werden.
„Die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes stellt eine tiefgreifende Umstellung der bisherigen Praxis dar, die viele Risiken birgt. Darauf haben wir in Thüringen frühzeitig hingewiesen. Wir wollen eine Beteiligung Privater rechtssicher ausschließen, auch an Tochtergesellschaften. Ein weiteres wichtiges Anliegen der Landesregierung ist es, die Interessen der Beschäftigten beim Übergang der Auftragsverwaltung der Länder an den Bund zu schützen“, sagte Keller.
„Bei öffentlich-privaten Partnerschaften hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass solche Projekte nicht wirtschaftlicher sind als staatlich finanzierte. Daher lehnen wir sie im Bereich des Straßenbaus ab“, sagte Keller am Rande des Plenums. „Wir müssen daher das Eigentum an den Autobahnen für die Gesellschaft sichern, das wünscht sich auch eine große Mehrheit der Bürger“, so die Ministerin.
Vor der Bundesratssitzung wird die Landesregierung entscheiden, ob weiterer Nachbesserungsbedarf am Gesetzespaket besteht und sich dann mit entsprechenden Initiativen im Bundesrat positionieren.