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Ein besseres Waffenrecht muss schnell kommen!
Innenminister Poppenhäger fordert zügige Umsetzung eines verschärften Waffenrechts
Erfurt (lr). Thüringens Innenminister Dr. Holger Poppenhäger bekräftige gestern, 10. Mai 2017, in Erfurt abermals die Notwendigkeit eines verschärftes Waffenrechts, um sogenannten Reichsbürgern den Zugang zu Waffen zu erschweren und diejenigen, die bereits in Besitz einer Waffe sind, zügig entwaffnen zu können. „Nur mit der notwendigen gesetzlich fixierten Regelabfrage beim Verfassungsschutz erlangen die Waffenbehörden zuverlässig Kenntnis über extremistische Bestrebungen und mit einer daraus resultierenden Unzuverlässigkeitsvermutung haben die zuständigen Waffenbehörden ein wirksames Entscheidungsinstrument in der Hand“, betonte Poppenhäger.
„Die aktuelle öffentliche Debatte um die Entwaffnung sogenannter Reichsbürger bestärkt mich in meiner Forderung an die Bundesregierung, schnell eine Verschärfung des Waffenrechts umzusetzen, damit Reichsbürger erst gar nicht zu Waffenbesitzern werden“, erklärte Innenminister Poppenhäger. Bereits im März forderte der Minister die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, ihre Blockadehaltung endlich aufzugeben und die Gesetzesinitiative zu befördern. „Ein bundeseinheitliches, stringentes und präventives Waffenrecht ist die notwendige Basis im Kampf gegen Extremismus in den unterschiedlichsten Ausprägungen“, so der Minister. „Ich sehe hier die Chance, Genehmigungs- und Widerrufsverfahren gestützt auf klare und eindeutige Rechtsgrundlagen zu vereinfachen und damit zu beschleunigen“, so der Minister.
Ebenso wichtig, so Poppenhäger, sei die Forderung des Bundesrates, künftig schon das illegale Anbieten bzw. Feilbieten einer Waffe vor allem im „Darknet“ als Straftat zu werten. „Damit erkennt der Bundesrat an, dass das Hauptproblem im Zusammenhang mit Straftaten illegale Waffen sind. Auch dort müssen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ansetzen“, erklärte der Minister.
Aktuell wird der betreffende Personenkreis einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 5 WaffG unterzogen. In den Verdachtsfällen muss die positive Feststellung, dass es sich tatsächlich um sog. Reichsbürger handelt, erfolgen. Erst hieran schließt sich ein Widerrufsverfahren an, in dessen Rahmen vor der abschließenden Entscheidung eine Anhörung der betreffenden Person nach § 28 ThürVwVfG notwendig ist und ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt. Gleiches gilt ebenso für abgelehnte Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, die sich teilweise im Widerspruchsverfahren, bzw. in der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung befinden. „Mit den Rundschreiben und Erlassen habe ich den Landratsämtern die mir mögliche Unterstützung gegeben. Die Entscheidungen selbst kann ich aber den Waffenbehörden nicht abnehmen. Dies zeigt, wie dringend die Gesetzesänderungen sind“, erklärte der Minister abschließend.
Der Bundestag wird am 18. Mai 2017 über das von der Bundesregierung geplante Gesetze zur Änderung des Waffengesetzes entscheiden.