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Thüringens Förster warnen vor steigender Waldbrandgefahr

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Waldbesucher werden zur größten Vorsicht aufgerufen! Täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenkarte kostenfrei abrufbar

Thüringens Förster warnen in Anbetracht der Wettervorhersagen mit hochsommerlichen Temperaturen vor einer steigenden Waldbrandgefahr. Die Gefahrenlage könne bei vorausgesagten Tagestemperaturen bis 35° C ausgesprochen prekär werden. Die Anzahl der bisherigen Waldbrände im Freistaat bis Mitte Juli 2022 liegt mit 21 -im Vergleich der letzten zehn Jahre- statistisch leider weit vorne. Die seit Mai diesen Jahres bis dato vergleichsweise geringen Niederschläge haben die Waldböden, wie auch die Bodenvegetation, stark austrocknen lassen. Die Waldbesucher werden aufgerufen, unbedingt die waldgesetzlichen Waldbrandschutzregeln zu beachten.

Waldgesetzliche Regelungen zum Brandschutz beachten

Waldbesucher müssen die Bestimmungen des Thüringer Waldgesetzes zum Brandschutz konsequent einhalten. „Das Rauchen im Wald ist im Freistaat ganzjährig untersagt und wäre speziell bei diesen Witterungsbedingungen als fahrlässig einzuschätzen“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Gleiches gilt für das Anzünden eines Feuers im Wald, egal ob an einer offiziellen Feuerstelle oder einem mitgebrachten Kohlegrill. Die Einschränkungen gelten nicht nur im Wald, sondern auch bis zu einer Entfernung von 100 Metern zum Wald. Bei den zahlreichen diesjährigen Feldbränden warnt Gebhardt auch davor, Feuer im Offenland zu zünden. Kraftfahrzeuge sollten wegen der Entzündungsgefahr durch heiße Auspuffanlagen keinesfalls auf trockenem Gras abgestellt werden. Das Parken auf Waldwegen ist untersagt, um den breiten Feuerwehrfahrzeugen ggf. den Zugang zum Brandherd nicht zu versperren.

Waldbrandgefahrenstufen unter www.thueringenforst.de

Für alle 24 Forstämter stehen tagesaktuell Informationen zur lokalen Waldbrandgefahr zur Verfügung. Diese sind ab acht Uhr morgens online unter www.thueringenforst.de abrufbar. Waldbesucher werden aufgefordert, sich mit der aktuellen Gefahrenlage entlang einer geplanten Wanderstrecke, etwa über das Smartphone, vertraut zu machen. Ab der höchsten Waldbrandgefahrenstufe 5 können in besonders gefährdeten Waldgebieten flächige Waldsperrungen durch die Forstämter vorgenommen, ein Streifen- und Waldbrandüberwachungsdienst eingesetzt bzw. geeignete Aussichtspunkte durch Förster und Forstwirte besetzt werden.

Im Falle eines Falles sieht das Thüringer Waldgesetz übrigens vor, dass Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden mitzuwirken und den speziellen Anordnungen der Forstbehörde Folge zu leisten. Zumindest sollte diese Mitwirkung darin bestehen, gesichtete Waldbrände per Mobiltelefon unverzüglich unter der Notrufnummer 112 zu melden.

Text: ThüringenForst; Foto: Gerd Altmann

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