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Besucherregelungen im SRH Zentralklinikum Suhl bleiben bestehen

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… zur Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern

An diesem Freitag, dem 28. August 2020, wird die Veröffentlichung der neuesten Fassung der Thüringer „Corona-Verordnung“ erwartet. Sie soll ab 30. August gelten. Laut einem Entwurf werden Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen gelockert. Zur Sicherheit von PatientInnen und MitarbeiterInnen bleibt es im SRH Zentralklinikum Suhl, der SRH Kurzzeitpflege sowie der SRH Geriatrischen Rehaklinik Suhl bei den bestehenden Regelungen.

Suhl. Auch künftig ist im SRH Zentralklinikum Suhl nur ein Besucher pro Patient und Tag zugelassen. Die Besuchszeit ist täglich auf 15:00 – 17:30 Uhr festgelegt. Besucher werden am Klinik-Eingang mit Namen und Erreichbarkeit registriert. Verwaltungs- und Pflegedirektorin Susanne Vohs erklärt dazu: „Als Klinikum sind wir ein besonders geschützter Raum. Deshalb halten wir an dieser Besucherregelung fest, die für alle maximale Sicherheit bringt.“

Für die SRH Kurzzeitpflege sowie die SRH Geriatrische Rehabilitationsklinik im Nebengebäude des Klinikums sind die Besuchszeiten analog zum Klinikum geregelt. Zum Schutz der RehabilitantInnen und BewohnerInnen wird hier ebenfalls an den geltenden Besucherregeln festgehalten: Pro Patient darf ein Besucher täglich vorbeischauen. Besucher werden weiterhin mit Name und Erreichbarkeit registriert.

Text: SRH, Christian Jacob; Archivfoto: Thomas Dreger

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