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„Erneute Falschmeldung“: Hauptmann weist Kobelts Vorwürfe zum Widerstand gegen Südlink zurück

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Berlin (red). Der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (CDU) weist die jüngsten Äußerungen des Landtagsabgeordneten  Roberto Kobelt (Bündnis 90/ Die Grünen) zurück. Dieser bezeichnete Hauptmanns Widerstand gegen die Ausbaupläne der Netzbetreiber für den Südlink als unglaubwürdig und warf dem Bundestagsabgeordneten vor, den geplanten Trassenbau durch Thüringen per Gesetz mitbeschlossen zu haben. Hauptmann kommentiert:

„Die Grünen schreiben sich zwar gerne eine besondere energiepolitische Kompetenz auf die Fahne, scheinen sich aber in der Sache eher wenig mit dem Gesetzgebungsprozess zur Energiewende zu beschäftigen. Fakt ist, dass der Bundestag nie eine bestimmte Trasse oder gar den Verlauf einer Trasse beschlossen hat. Diese erneute Falschmeldung hat, wie zuvor Steffen Harzer (Die Linke), nun auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Thüringer Landtag, Roberto Kobelt, verbreitet.“

Bundestag und Bundesrat definieren lediglich die Rahmenbedingungen für den allgemeinen Ausbau von Energietrassen in Deutschland. Nach diesen Kriterien sind es die Netzbetreiber, die die Vorschläge erarbeiten. Die Bundesnetzagentur überprüft sie anschließend.

„Dass diese allgemeinen Regeln auch von seinen eigenen grünen Parteigenossen in der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung mitgetragen werden, blendet Herr Kobelt einfach aus. Mit dem Finger empört nach Berlin zeigen und die eigene Verantwortung ignorieren: Das nenne ich grüne Doppelmoral“, so Hauptmann.

Anfang Dezember 2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus verabschiedet, welches Ende Dezember 2015 durch den Bundesrat – mit der Zustimmung Thüringens – bestätigt wurde. Darin wurde der Vorrang von Erdkabeln bei Höchstspannungs-Gleichstromübertragungen festgeschrieben. Daraus leiteten die Netzbetreiber im Fall von Südlink eine neue Trassenplanung ab: Der überarbeitete Verlauf der Südlink-Trasse von Brunsbüttel nach Großgartach zieht Gebiete östlich des ursprünglichen Trassenverlaufs mit weniger „Raumwiderständen“ in Betracht. Aus dieser Argumentation der Netzbetreiber resultieren die Trassenpläne u.a. durch Südthüringen. Und genau hier möchte Bundestagsabgeordneter Hauptmann zusammen mit seinen Fraktionskollegen der Thüringer Landesgruppe ansetzen:

„Ich sehe es als meine Aufgabe an, die Interessen der Betroffenen vor Ort im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterstützen. Meine Position, die ich auch der Bundesnetzagentur schon mitgeteilt habe, ist folgende:  Wenn man die Prinzipien der Gradlinigkeit, der Wirtschaftlichkeit sowie der Bündelung mit bestehenden Infrastrukturmaßnahmen beachtet, müsste die Trasse entlang der A7 durch Hessen verlaufen. Und dieser Trassenverlauf wird übrigens genauso geprüft wie der durch Thüringen. Die Priorisierung des Verlaufs der Trasse durch den Freistaat ist lediglich der Vorzugs-Vorschlag von Tennet, der mit dem Antrag auf Bundesfachplanung im März 2017 eingereicht wurde und mit zahlreichen Beteiligungsmöglichkeiten geprüft wird. Hierbei habe ich mich als erster auf die Liste der Bürgerinitiative (BI) gegen die Trasse durch die Region Rhön und Rennsteig gesetzt und unterstütze die BI bzw. die Landkreise dabei, dass die Trasse durch Thüringen nicht kommen wird“, so Hauptmann.

Quelle: Büro Hauptmann, Patrick Moss
Foto: TenneT TSO GmbH

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