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Hauptmann: Soforthilfen auch für Land- und Forstwirte!

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Berlin. Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, steht seit der letzten Woche. Nun ist auch die Land- und Forstwirtschaft explizit in das Hilfspaket mit einbezogen. Zwischen Bund und Ländern wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung finalisiert.

Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Daneben gelten die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige.

Der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (CDU) kommentiert:

„Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für die Land- und Forstwirtschaft. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöcker (CDU) haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die gesamte Branche unter den Schirm des Hilfsprogramms kommt – also auch die Land- und Forstwirtschaft sowie der Gartenbau. Denn gerade in diesen Zeiten wird deutlich, wie wichtig eine flächendeckend bäuerliche und regionale Landwirtschaft ist.

Ebenso wie andere kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige ist auch die Not vieler Landwirte aktuell hoch. Daher stellt der Bund Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro schnell und unbürokratisch zur Verfügung. Die notwendige Einigung mit den Ländern wurde erzielt. Die Ansprechpartner in den Ländern, die für Umsetzung und Aussetzung zuständig sind, sind benannt. Nun können die Gelder schnell fließen.

Kleinen Betrieben, wie in meiner Südthüringer Heimat, greifen wir damit gezielt unter die Arme und helfen ihnen, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Das sichert Existenzen. Unsere heimische Erzeugung zu unterstützen und aufrecht zu erhalten – das ist in unser aller Interesse“, so Hauptmann abschließend.

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde geeinigt. Die Bundesgelder stehen seit dem 30.03.2020 zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen.

Zuständige Stelle in Thüringen ist die Thüringer Aufbaubank. Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHKn und HWKn:

https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020

Text/Foto WKB Mark Hauptmann

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