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CO2-Bepreisung aussetzen, Stromsteuer jetzt senken!

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IHK Südthüringen fordert wirksame Entlastung der Unternehmen und Klimaschutz mit Augenmaß

Suhl. Egal ob produzierendes Gewerbe oder der Einzelhandel. Von einer Stromsteuersenkung können alle Unternehmen profitieren. Ein mittelständisches Unternehmen mit einem Stromverbrauch von 50 Megawattstunden im Jahr, das keine Stromsteuervergünstigung in Anspruch nimmt bzw. nehmen kann, würde durch eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß um 1.000 Euro entlastet werden.

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation in den Unternehmen fordert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen die politischen Entscheidungsträger auf, Klimaschutzmaßnahmen mit Augenmaß umzusetzen. Die für das Jahr 2021 vorgesehene Einführung einer CO2-Bepreisung sollte ausgesetzt werden. Wegen der derzeit rückläufigen Auftragslage und der damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kämen in den nächsten Monaten Zusatzbelastungen – gleich welcher Art – zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt und würden die Konsolidierungs- bzw. Erholungsphase der hiesigen Wirtschaft unnötig verzögern.

Schon seit Längerem fordert die IHK Südthüringen eine Stromsteuersenkung und begrüßt daher auch eine entsprechende Forderung des Bundesrates. Dieser hatte sich Mitte März (am 13.03.2020) in erster Lesung mit dem Kohleausstiegsgesetz beschäftigt und zahlreiche Änderungen angemahnt – so auch die Senkung der Stromsteuer. Darüber hinaus hatte der Bundesrat gefordert, dass hinsichtlich der Strompreiskompensation der CO2-Besteuerung nachgebessert werden muss. Dazu kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas: „Es kann nicht sein, dass eine CO2-Besteuerung im Hauruck-Verfahren eingeführt wird, aber die Diskussion zu den Entlastungen für die Unternehmen weder zu Ende gedacht noch umgesetzt wurde.“

„Die IHK Südthüringen fordert die Senkung der Stromsteuer, weil es für unsere Unternehmen wichtig ist, nach der Corona-Pandemie wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen“, so Pieterwas weiter. „Die Senkung wird den Unternehmen dauerhaft helfen, im internationalen Wettbewerb zu bestehen und darf deshalb nicht zeitlich begrenzt sein.“

Hinweise:

Text: IHK ST, Birgit Hartwig; Archivfoto: Thomas Dreger

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