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Bundesrat: Freistaat Thüringen stimmt Dünge-Verordnung zu

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… wendet Strafzahlungen ab und erhält mehr Zeit zur Umsetzung

Erfurt (lr). Der Freistaat Thüringen hat heute im Bundesrat der Düngeverordnung zugestimmt. „Es war der einzige Weg, im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur mangelhaften Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie die Strafzahlungen abzuwenden. Für die Landwirtinnen und Landwirte haben wir Zeit gewonnen, denn die EU hat nun die Frist für die Umsetzung von wesentlichen Teilen der Düngeverordnung bis zum 01. Januar 2021 verlängert. Insbesondere in der jetzigen Corona-Krisensituation ist das eine gute Nachricht“, sagt Thüringens Agrarminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. „Das grundsätzliche Inkrafttreten der Düngeverordnung ermöglicht dennoch, dass das Grundwasser effektiver geschützt wird. Beim Bund machen wir uns weiter dafür stark, dass Thüringens Interessen bei der Binnendifferenzierung zur Ausweisung der roten Gebiete berücksichtigt werden“, erklärt Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund.

Die heute vom Bundesrat verabschiedete Dünge-Verordnung 2020 sieht weitreichende Änderungen des Düngerechts vor. Vor allem in Gebieten mit hohen Nährstoffbelastungen im Grundwasser, den sogenannten roten Gebieten, wird die Düngung erheblich reduziert. Nach dem bisherigen Zeitplan sollte die neue Dünge-Verordnung bereits vollständig ab April 2020 gelten. Die Bundesregierung erzielte in dieser Woche mit der Europäischen Kommission jedoch einen Kompromiss. Wesentliche Teile der Verordnung sind nun erst zum 1. Januar 2021 umzusetzen. Das verschafft auch den Ländern mehr Zeit, denn die erforderlichen Länder-Verordnungen zur Abgrenzung der roten Gebiete müssen so erst Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

„Damit wird eine wesentliche Forderung der Länder nach Übergangsfristen erfüllt. Und das hilft vor allem unseren Landwirtinnen und Landwirten, die durch die Corona-Krise zusätzlich belastet sind. Den Agrarbetrieben wird so ermöglicht, die Betriebsabläufe anzupassen und die erforderlichen Investitionen zu planen, um die Verordnung im nächsten Jahr umzusetzen“, so Agrarminister Hoff.

Umweltministerin Siegesmund würdigt die gute Kooperation mit der Landwirtschaft: „Wir haben mit dem Landwirtschaftsministerium und den Bäuerinnen und Bauern in Thüringen einen guten Dialog begonnen, den wir fortsetzen. Wir wollen durch ein aussagekräftiges dichtes Messnetz erfassen, wo welche Belastung zu hoch ist. Wir wollen die Landwirtschaft dabei unterstützen, wie Einträge von Nährstoffen in die Grund- und Oberflächengewässer reduziert werden können.“

Hintergrund

Ursprünglich war die Sitzung des Bundesrats für den 03.04.2020 vorgesehen. Die Dünge-Verordnung (DüngeVO) ist eines der wichtigsten landwirtschaftlichen Instrumente zum Schutz der Gewässer. Bereits 2012 ermahnte die EU-Kommission Deutschland, wegen der geringen Wasserqualität das Düngerecht umfassend zu überarbeiten, um eine Nitratreduzierung im Grundwasser zu erreichen. Am 27. Oktober 2016 reichte Brüssel dann Klage gegen Deutschland ein, weil es die EU-Nitratrichtlinie verletzt. Im Juni 2018 ist Deutschland wegen Vertragsverletzung verurteilt worden. Innerhalb von zwei Jahren muss die DüngeVO ordnungsgemäß umgesetzt werden. Diese Frist endet Mitte dieses Jahres. Wäre es nicht gelungen, die Dünge-VO umzusetzen, dann hätten Deutschland Strafzahlungen in Höhe von 860.000 Euro pro Tag gedroht, rückwirkend seit dem Tag der Verurteilung und bis zum Tag der Inkraftsetzung von Regelungen, die die Nitrat-Richtlinie in Deutschland umsetzen. Die Bundesregierung hätte im Fall der Ablehnung der Verordnung im Bundesrat die Länder bei den fälligen Strafzahlungen in die Mithaftung genommen.

In Thüringen umfassen die roten Gebiete aktuell etwa 22 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Mit der neuen Dünge-Verordnung 2020 sollen die roten Gebiete auf Basis einer bundeseinheitlichen Regelung neu abgegrenzt werden.

Text: TMIL, Archivfoto: Pascvii auf Pixabay

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