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Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Kabinett beschließt Erstattungsverordnung
Erfurt (lr). „Wir haben heute die Voraussetzungen zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geschaffen“, sagte gestern, am 3. Dezember 2019, Innenminister Georg Maier nach der Kabinettsitzung. Nachdem das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge schon am 12. September den Landtag passiert hatte, bedurfte es noch einer Erstattungsverordnung, damit die betroffenen Kommunen beim Thüringer Landesverwaltungsamt ab 1. Januar 2020 die entsprechenden Erstattungsanträge stellen können.
Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Drucksache 6/7139) werden Straßenausbaumaßnahmen künftig nicht mehr über Beiträge der betroffenen Grundstückseigentümer mitfinanziert. Als Ausgleich dieses Beitragsausfalls erhalten die Gemeinden Erstattungsleistungen des Landes (§ 21b Abs. 5 ThüKAG). Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2019 mit der „Thüringer Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen bei Straßenausbaumaßnahmen (Thüringer Straßenausbaubeitrags-Erstattungsverordnung – ThürSABErstVO – ) den notwendigen Rahmen für die Erstattungsgewährung an die Gemeinden geschaffen.
Die Rechtsverordnung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Dann erhalten die Gemeinden zur Verfahrensvereinfachung zugleich die notwendigen Formulare für ihre Erstattungsanträge.