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Pleite der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG …

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Die SWSZ stellt für Kunden des insolventen Anbieters die Stromversorgung sicher

Suhl. Nachdem Medienberichten zufolge am 31. Oktober 2019 durch das Amtsgericht Duisburg das Insolvenzeröffnungsverfahren über die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG angeordnet wurde, stellte die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH (SWSZ) für die in ihrem Grundversorgungsgebiet betroffenen Kunden unverzüglich die Stromversorgung sicher.

„Von der Insolvenz der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG sind in unserem Netzgebiet mehrere Stromkunden betroffen. Seit dem Bekanntwerden des Ausfalls dieses Anbieters ist durch die SWSZ deren Versorgung mit Strom ohne Einschränkung abgesichert“, berichtet Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Reinhard Koch.

Nach der Insolvenz der DEG Deutsche Energie GmbH im Dezember 2018 und der Bayrischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) im Januar 2019 ist die Insolvenz der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG der dritte Ausfall eines Energieanbieters innerhalb von wenigen Monaten.

Im Fall der Insolvenz eines Anbieters braucht niemand zu befürchten, dass er ohne Strom oder Gas auskommen muss. Im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung garantiert die SWSZ als regionales Unternehmen durchgängig die Lieferung von Strom und Erdgas für die betroffenen Kunden vor Ort. „Dazu sind wir als örtlicher Grundversorger verpflichtet und dieser Verpflichtung sind wir auch im jetzigen Fall mit allen notwendigen Maßnahmen unverzüglich nachgekommen, auch wenn dies mit erheblichen organisatorischen und finanziellem Aufwand im Unternehmen verbunden ist.“, sagt Dr. Reinhard Koch.

Für Rückfragen und eine Beratung in dieser aktuellen Angelegenheit steht der Kundenservice der SWSZ gerne zur Verfügung (Tel.: 0 36 81 / 4 95-0).

Text: SWSZ/Steffi Seidel

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