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Land fördert Wohnraum für Familien mit 14 Millionen Euro

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Ministerin Keller: „Von der Neuauflage des Thüringer Familienbaudarlehens profitieren jetzt auch eingetragene Partnerschaften.“

Erfurt (lr). Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur stellt gemeinsam mit der Thüringer Aufbaubank für 2017 und 2018 jeweils 7 Millionen Euro Familienbaudarlehen für Eigenwohnraum zur Verfügung. „Mit dem zinsgünstigen Baudarlehen unterstützen wir in erster Linie junge Paare sowie Familien mit mittleren Einkommen dabei, ein Eigenheim zu bauen oder zu erwerben. Wir haben eingetragene Partnerschaften den Ehepaaren gleichgestellt“, sagt Bauministerin Birgit Keller. „Indem wir das Familienbaudarlehen weiter führen, begegnen wir auch dem demografischen Wandel. Wer ein Haus baut oder eine Wohnung kauft, fühlt sich regional verwurzelt und bleibt gerne hier“, so Keller.

Aufgrund der Unterstützung des Freistaats Thüringen gewährt die Thüringer Aufbaubank (TAB) in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der KfW auch für 2017 bis 2018 zinsgünstige Darlehen, um Wohnraum für Familien zu fördern. Für beide Förderjahre verfügt die TAB jeweils über einen Bürgschaftsrahmen von 7 Millionen Euro, mit dem sie mindestens 140 selbstgenutzte Eigenheime mit einem zinsgünstigen Baudarlehen unterstützen kann. Mit der gewährten Landesbürgschaft kann die TAB den Zinssatz der KfW weiter absenken. „Das macht für Familien den Bau oder den Erwerb eines Eigenheimes günstiger“, so Keller.

„Wie bei unseren anderen Förderprogrammen zum Wohnungsbau berücksichtigen wir bei der Neuauflage des Familienbaudarlehens die aktuellen Entwicklungen und haben es so konzipiert, dass es noch besser an den Bedarf der Menschen und die Ziele des Städtebaus angepasst ist“, sagt Keller. „Eingetragene Lebenspartnerschaften sind nun antragsberechtigt und somit Ehepaaren gleichgestellt. Die Eigenleistung wurde mit 15 Prozent der Gesamtkosten einheitlich festgesetzt.“ Weiterhin sind auch Haushalte antragsberechtigt, in denen mindestens eine Person mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist.

Das Darlehen auf Wohnungsbauförderung ist bei den zuständigen Stellen (Landratsamt, kreisfreie Städte) zu beantragen, die TAB erteilt die Förderzusage und reicht das Darlehensangebot aus. Die Tilgung des Familiendarlehens beträgt jährlich 3 Prozent, die ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit zu entrichten ist.

Der Förderzeitraum des Thüringer Familienbaudarlehens war im Dezember 2016 ausgelaufen. Aufgrund der weiterhin guten Nachfrage wurde ein ausreichender Bürgschaftsrahmen für 2017 und 2018 bereitgestellt. 2016 erteilte die TAB 104 Zusagen in Höhe von 4,8 Mio. Euro. Das entsprach in etwa dem Niveau vom Vorjahr, 2015 waren es 109 Zusagen über 4,9 Mio. Euro.

Weitere Informationen:

Beim Bestandserwerb müssen die Baukosten mindestens 25.000 Euro betragen. Damit die finanzielle Belastung tragbar ist, müssen z.B. für einen 2-Personen-Haushalt beiden Partnern nach Abzug der Tilgungsrate mindestens 1008 Euro monatlich für den Lebensunterhalt verbleiben. Wenn weitere Personen in einem Haushalt leben, erhöht sich dieser Betrag.

Die Anträge für das Thüringer Familiendarlehen können ab sofort gestellt werden. Weitere Informationen sowie die nötigen Anträge finden Sie auf der Webseite der TAB:

http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Wohnraumfoerderung-Thueringer-Familienbaudarlehen

Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Antje Hellmann

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