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Solo-Selbständige: Bundesregierung muss Krankenversicherungsschutz verbessern

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Bundesrat stimmt gemeinsamer Initiative von Thüringen, Brandenburg und Berlin zu

Erfurt (red). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE) hat über die heutige Zustimmung des Bundesrats über einen Antrag Thüringens zur Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes für Solo-Selbständige informiert. Die Bundesregierung ist aufgefordert, einen Bericht zur Situation der Solo-Selbständigen und deren sozialer Absicherung vorzulegen. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Maßnahmen angesichts sich veränderter Arbeitswelten die Bundesregierung als Unterstützung für geeignet hält.

Gesundheitsministerin Heike Werner sagte: „Die Thüringer Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes von Solo-Selbständigen war erfolgreich. Ich bin froh, dass auch andere Bundesländer die Notwendigkeit erkannt haben, in dieser Frage zu handeln und unseren Antrag unterstützen. Solo-Selbständige haben bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zu ihrem erzielten Einkommen eine zu hohe Beitragslast zu schultern. In Thüringen sind davon rund 4.000 Menschen betroffen. Die Bundesregierung muss nun handeln.“

Rund ein Drittel der Solo-Selbstständigen muss mit Erwerbseinkommen wie im Niedriglohnsektor auskommen, sie verdienen weniger als 1.100 Euro pro Monat netto. Darunter finden sich auch über 100.000 Solo-Selbständige, die so wenig verdienen, dass sie ihren Verdienst mit Hartz IV aufstocken müssen. In Thüringen sind dies rund 4.000 Personen.

Ministerin Werner verbindet die Aufforderung des Bundesrates an die Bundesregierung mit einem eigenen Vorschlag für eine bezahlbare Krankenversicherung für Solo-Selbständige mit geringen Einkünften.

Nach der Vorstellung von Werner sollten dazu drei Schritte miteinander verbunden werden. Ersten müsste die Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung für Solo-Selbstständige abgesenkt werden. Zweitens müssten nach dem Modell einer Bürgerversicherung alle Einkommensarten in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, also auch Selbständige mit hohen Einkommen sowie Beamte. Drittens müssten die Arbeitgeber wieder paritätisch an der Finanzierung der Krankenkassenbeiträge beteiligt werden. „Auf diese Weise würde gewährleistet, dass einerseits die Solo-Selbständigen eine bezahlbare Krankenversicherung erhalten. Andererseits würde die Versicherung von geringverdienenden Solo-Selbständigen nicht einseitig zu Lasten der gesetzlich Krankenversicherten gehen“, so Werner.

Hintergrund:

Die Bedingungen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit haben sich in den letzten Jahren gravierend gewandelt. Eine Folge daraus ist eine steigende Anzahl von Solo-Selbständigen mit geringen Einkommen. Etwa 71 Prozent der in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Selbständigen sind Solo-Selbständige. Der Anteil der Solo-Selbständigen mit einem Einkommen von bis zu 15.011 Euro beträgt in der gesetzlichen Krankenversicherung 82 Prozent. Das durchschnittliche Jahreseinkommen dieser Personengruppe beträgt 9.444 Euro (787,00 Euro/Monat). Im Mittel müssen diese geringverdienenden Solo-Selbständigen 46,5 Prozent des Einkommens für die Gesetzliche Krankenversicherung aufwenden.

Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, GEsundheit,
Frauen und Familie, Daniel Steiner

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