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Helmut Holter - Steffen Prößdorf

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Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in Thüringen

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Stärkung der Betreuungsqualität, Ausbau der Beitragsfreiheit, Verbesserung der Erzieherausbildung

Erfurt (lr). Im Thüringer Bildungsministerium fand gestern ein Gespräch mit der Elternvertretung, den Gewerkschaften, dem Gemeinde- und Städtebund sowie Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger zu den Umsetzungsperspektiven des Gute-KiTa-Gesetzes in Thüringen statt.

Im Ergebnis setzt Thüringens Bildungsminister Helmut Holter für die Verhandlungen mit dem Bund auf drei Schwerpunkte:

1)     Stärkung der Betreuungsqualität: Durch einen verbesserten Personalschlüssel sollen die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für die Kinder haben. Zudem sollen multiprofessionelle Teams Kindergärten in sozialen Brennpunkten unterstützen.

2)     Ausbau der Beitragsfreiheit: Statt bisher zwölf sollen die letzten 24 Monate vor der Einschulung beitragsfrei werden.

3)     Verbesserung der Ausbildung: In einem Modellprojekt soll die praxisintegrierte Erzieherausbildung in Thüringen erprobt werden.

Für Holter ist wichtig, die Bundesmittel zum Ausbau der frühkindlichen Bildung nicht einseitig zu investieren: „Die Gespräche mit den Akteuren der frühkindlichen Bildung haben gezeigt, dass wir die Qualitätsentwicklung und den Ausbau der Beitragsfreiheit im Gleichschritt angehen müssen. Eine einseitige Festlegung würde der Komplexität des Themas Kindergarten nicht gerecht. Zudem sind sich alle Akteure einig, dass wir dringend Verbesserungen in der Erzieherausbildung brauchen, um den Fachkräftebedarf auch mittel- und langfristig decken zu können.“

Im Rahmen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes, das offiziell die Bezeichnung „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ trägt, stehen Thüringen in den nächsten Jahren Bundesmittel in Höhe von 136,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese verteilen sich wie folgt: 2020: 37,7 Millionen Euro, 2021: 49,4 Millionen Euro, 2022: 49,4 Millionen Euro. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will dazu mit jedem Land einzelne Handlungs- und Finanzierungskonzepte vereinbaren.

„Mir ist wichtig, alle Akteure der frühkindlichen Bildung bei der Entscheidung über die Verwendung der Bundesgelder mitzunehmen. Als Nächstes wird es darauf ankommen, diese Mittel auch zu verstetigen. Hier hoffe ich darauf, dass wir alle gemeinsam und klar diese Forderung in Richtung Berlin formulieren.“

Titelbild: Thüringens Bildungsminister Helmut Holter.
Text: TMBJS; Silke Fließ; Foto: Steffen Prößdorf (Lizenz: CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)

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