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Wenn Datenschutz zum Hemmnis wird
Thüringer Schulordnung muss Datenaustausch zwischen Betrieb und Berufsschule regeln
Suhl. Mit der seit dem 25. Mai 2018 im Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung wird der Datenaustausch zwischen Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben deutlich erschwert. Thüringen hat als einziges Bundesland noch keine Regelung getroffen, um den Austausch personenbezogener Daten von Auszubildenden z.B. zu Leistungen und Fehlzeiten per Rechtsgrundlage zu ermöglichen. So wissen Betriebe oftmals nicht, wie es um die theoretischen Kenntnisse ihrer Lehrlinge bestellt ist, ob sie die Berufsschule tatsächlich besuchen und ob sie zu Prüfungen zugelassen werden können.
Grundsätzlich kann der Austausch personenbezogener Daten auch auf der Grundlage von unterschriebenen Einwilligungserklärungen erfolgen. In der praktischen Berufsausbildung ist dies aufgrund des Aufwands jedoch wenig praxistauglich. Außerdem können die Einwilligungen jederzeit widerrufen werden.
„Datenschutzbelange sind zweifelsfrei ein hohes zu schützendes Gut, jedoch sollte der ordnungsgemäße Ablauf der dualen Ausbildung nicht durch den Datenschutz gefährdet werden“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen. Deshalb brauche es sofort die bereits zugesagte Ergänzung der Thüringer Schulordnung, so dass der Austausch personenbezogener Daten zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule geregelt ist.
„Wir stehen dazu in Kontakt mit dem Thüringer Bildungsministerium und warten auf eine zügige Umsetzung, doch leider ist trotz Zusage durch den Kultusminister bisher nichts passiert. Offensichtlich ist sich die Thüringer Bildungspolitik nicht über die Konsequenzen dieser verschleppten Änderung der Schulordnung im Klaren. Die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung steht im Rahmen der Fachkräftegewinnung an oberster Stelle. Dazu ist der Austausch zwischen Berufsschulen und Ausbildungsunternehmen eine wesentliche Grundlage“, sagt Pieterwas.