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Novelle des Landesnaturschutzgesetzes: Mehr Schutz für die Natur des Freistaates

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Siegesmund: Naturschutz in Thüringen aus dem Dornröschenschlaf holen

Erfurt (lr). Umweltministerin Anja Siegesmund hat heute dem Kabinett die Novelle des Thüringer Landesnaturschutzgesetzes vorgestellt. Der Entwurf sieht unter anderem die dauerhafte Sicherung der bundesweit einmaligen Natura 2000-Stationen, den stärkeren Schutz von Alleen und ein generelles Gentechnik-Verbot in Naturschutzgebieten und Nationalparken vor.

„Wir holen beim Naturschutzgesetz das nach, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat, obwohl eine Novelle längst überfällig war. Weite Teile des Landesnaturschutzrechts waren in den letzten Jahren nicht anwendbar. Jetzt holen wir den Naturschutz in Thüringen aus dem Dornröschenschlaf“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

Darüber hinaus wurde die neue Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument ins Gesetz aufgenommen. Damit soll der bereits im Landtag diskutierte Gesetzentwurf für das Nationale Naturmonument Grünes Band unterstützt werden.

Die Novellierung erfolgte entlang des Bundesnaturschutzgesetzes. Darüber hinaus wurden Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Dem ersten Kabinettsdurchgang folgt jetzt die Verbändeanhörung.

Die Neuregelungen im Einzelnen sind:

Natura 2000-Stationen
Die Natura 2000-Stationen werden im Landesnaturschutzgesetz verankert, um sie auch finanziell dauerhaft abzusichern. Mit den seit 2015 eingerichteten, mittlerweile 11 Natura 2000-Stationen gibt es ein effektives Netzwerk für den Naturschutz in allen Regionen des Landes. Alle Bürgerinnen und Bürger profitieren davon: Die heimische Tier- und Pflanzenwelt wird geschützt. Der Lebensraum bedrohter Arten bleibt erhalten.

Vertragsnaturschutz
Mit der Novelle des Thüringer Naturschutzgesetzes bekommt der Vertragsnaturschutz in Thüringen Vorfahrt. Das heißt bewährte Kooperationen und freiwillige Vereinbarungen beim Erreichen von Naturschutzzielen sind vorrangig ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Das setzt voraus, dass die Finanzierung des Vertragsnaturschutzes für Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der GAP 2020 erheblich aufgestockt werden muss.

Zustand der biologischen Vielfalt
Künftig soll einmal in jeder Legislaturperiode ein Bericht über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Thüringen veröffentlicht werden. Hier kann erkennbar werden, wo im Naturschutz Erfolge erzielt werden konnten.

Kompensationsverordnung
Die Novelle schafft die Rechtsgrundlage für eine Kompensationsverordnung. Mit dieser können beispielsweise genaue Regelungen zum Einsatz von Flächenpools bei der Suche nach Kompensationsmaßnahmen getroffen werden. Das Gesetz selbst wird einen Vorrang für Maßnahmen aus Flächenpools festlegen. Komplexe und umfassende Kompensationsmaßnahmen können so verwirklicht und Vorhabenträger entlastet werden.

Elektronische Mittel bei den Ausweisungsverfahren
Durch die Zulassung elektronischer Mittel bei Schutzgebiets-Ausweisungsverfahren wird die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger bei diesen Verfahren einfacher und die Einbringung ihrer Anregungen in das Verfahren erleichtert.

Nationale Naturlandschaften
Der Begriff der Nationalen Naturlandschaften wird im Gesetz verankert. Damit wird die Bedeutung dieser Gebiete (Nationalpark, Biosphärenreservate, Naturparke und die neue Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument) deutlich herausgestellt.

Nationales Naturmonument
Die neue Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument wurde in das Gesetz aufgenommen – und damit auch der bereits in der Landtagsbefassung befindliche Gesetzentwurf für das Nationale Naturmonument Grünes Band Thüringen unterstützt.

Erfüllung internationaler Kriterien
Thüringens Nationalpark und die Biosphärenreservate sollen deutschlandweite Aushängeschilder sein und Naturschutz und Regionalentwicklung gleichermaßen fördern. Um für Touristen attraktiv zu sein, müssen diese internationale Kriterien erfüllen. Daher wurden wesentliche Kriterien im Gesetz festgeschrieben. Parallel kann eine UNESCO-Anerkennung beantragt werden, die für die Regionen einen ökonomischen Mehrwert besitzt.

Schutz für Alleen und linienhafte Anpflanzungen
Alleen prägen die Landschaft und sie sind auch Lebensraum für Insekten und Vögel. Ihr Schutz erfolgt mit Augenmaß: notwendige Schnittmaßnahmen, um die Bäume gesund zu erhalten, sind weiter möglich und ebenso aus Verkehrssicherungsgründen erforderliche Maßnahmen.

Einen ähnlichen Schutz wie für Alleen soll es auch für linienhafte Anpflanzungen geben, die als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe neu gesetzt werden. Hiermit wird Lebensraum für bestimmte Arten geschützt und ebenso das Landschaftsbild. Die Regelung erfolgt mit Augenmaß: Die Anpflanzung muss, damit der Schutz greift, eine bestimmte Mindestgröße haben.

Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen
Thüringen gehört dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen an. Das ist mit der Grund, dass in das Gesetz eine Regelung aufgenommen werden soll, die in hochwertigen Schutzgebietskategorien wie Naturschutzgebieten und Nationalparken ein generelles Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen festschreibt. Es bedarf damit keiner Einzelfallregelung in jeder Schutzgebietsverordnung.

Quelle: TMUEN; Foto: Thomas Dreger

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