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Ministerium befragt Thüringer Landwirtschaftsbetriebe zu konkreten Auswirkungen der Dürresituation

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Erfurt (lr). Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) prüft derzeit, ob und wie die finanziellen Verluste von Agrarbetrieben durch staatliche Hilfsinstrumente gemildert werden können, insbesondere um mögliche Existenzgefährdungen zu verhindern. „Anhand der bisherigen Ernteproben stellen wir fest, dass die Betriebe lokal und regional sehr unterschiedliche Ernteerträge einfahren. Das Landwirtschaftsministerium führt aus diesem Grund eine Erhebung auf Betriebsebene durch und ich bitte alle Thüringer Landwirtschaftsbetriebe, ab heute an einer Online-Befragung teilzunehmen. Die Befragungsergebnisse sind eine Grundlage für die Entscheidung von Bund und Land zu möglichen Dürrebeihilfen“, sagte Thüringens Landwirtschaftsministerin Keller.

Die anhaltende Trockenheit und zeitweise extrem hohe Temperaturen seit April 2018 führen regional zu erheblichen Ertragseinbußen in der Landwirtschaft. Von der Dürre sind besonders Betriebe in den Kreisen Altenburger Land, Nordhausen, Kyffhäuser, Sömmerda, Weimarer Land und Wartburgkreis betroffen. Ministerin Keller sagte heute: „Staatliche Hilfsmaßnahmen für dürregeschädigte Landwirte müssen gut nachvollziehbar und in Abhängigkeit von der betrieblichen Betroffenheit und Bedürftigkeit entschieden werden.“

Das Landwirtschaftsministerium führt aus diesem Grund kurzfristig eine Erhebung auf Betriebsebene durch. Alle Thüringer Landwirtschaftsbetriebe sind aufgefordert, ab dem 7. August 2018 an einer Online-Befragung teilzunehmen. Ministerin Keller appelliert an alle Agrarbetriebe: „Bitte unterstützen Sie uns durch eine umfassende Teilnahme an der Befragung, denn nur auf der Basis der Befragungsergebnisse kann eine Entscheidung über mögliche Finanzhilfen getroffen werden.“

Bis Ende August werden die Erntedaten und die Umfrageergebnisse an das Bundeslandwirtschaftsministerium weitergeleitet, dass dann über mögliche finanzielle Entschädigungen entscheiden wird. Entschädigungen für Agrarbetriebe sind möglich, wenn durch ein wetterbedingtes Schadereignis mehr als 30 Prozent der Ernte im Vergleich zum vorangegangenen Dreijahresmittel zerstört wird.

Die Befragung läuft nur bis zum 13. August 2018. Die entsprechenden Fragebögen können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.

www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/bf_duerre2018/index.aspx

Hintergrund

Bund und Länder hatten auf einer Besprechung zur Dürresituation am 31. Juli 2018 in Berlin vereinbart, dass wegen der zum Teil regional sehr unterschiedlichen Betroffenheit eine Erhebung zum konkreten Schadensumfang, zur Schadenshöhe, der betrieblichen Betroffenheit und zu möglichen Existenzgefährdungen durchgeführt werden muss.

Thüringen führt zu diesem Zweck eine Betriebsbefragung durch, um so ein möglichst reales und umfassendes Bild zur Dürresituation zu erhalten. Die Befragungsergebnisse sind für den Bund und die Thüringer Landesregierung Grundlage für eine Entscheidung über die Notwendigkeit von finanziellen Hilfen für dürregeschädigte Landwirte.

Titelbild: Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller.
Quelle: TMIL; Foto: Steffen Prößdorf (Lizenz: CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)

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