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„Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen“

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Ministerin Werner stellt Gesetz zur Gleichstellung und Inklusion vor

Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat gestern, 12. Juni 2018, im Kabinett die Novelle des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) vorgestellt.

Sozialministerin Werner sagte: „Mit dem vorliegenden Gesetz kommen wir mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der im Koalitionsvertrag geforderten tatsächlichen Gleichstellung ein ganzes Stück im Interesse der Menschen mit Behinderungen weiter. Die Umsetzung ordnet sich ein in das Ziel der Landesregierung, materielle und ideelle Barrieren abzubauen und allen Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Es bleibt aber dabei: Die Inklusion ist als bedeutende Querschnittsaufgabe zu verstehen und muss weiter konsequent in der Gesellschaft verankert werden.“

Beteiligungsprozess

Dem Gesetzentwurf ging ein intensiver Beteiligungsprozess voraus. Ein erster Arbeitsentwurf wurde 72 Vereinen, Verbänden und Institutionen der Menschen mit Behinderungen und den Trägern der öffentlichen Verwaltung mit der Bitte um Anregungen und Vorschläge zur Verfügung gestellt. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den Gesetzentwurf hinsichtlich seiner Konformität mit den Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft. Im Ergebnis dieses Prozesses konnten zentrale Forderungen der Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden.

Schwerpunkte

Das gesamte Gesetz ist in Bezug auf die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und die Anpassung der einzelnen Definitionen, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit und Ausschluss von Diskriminierung, überarbeitet worden.

Zahlreiche Forderungen der Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen finden die sich im vorliegenden Gesetzentwurf wieder.
Dazu zählen:

  • Streichung des § 2 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen, der einen Finanzvorbehalt für die Kommunen hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Gesetz vorsah,
  • Einführung einer Berichtspflicht über den Stand der Barrierefreiheit der von den Trägern der öffentlichen Verwaltung genutzten Gebäude, soweit diese im Landeseigentum stehen,
  • Ausdehnung der Verpflichtung bei der beruflichen Ausbildung, die Belange von Menschen mit motorischen, sensorischen, kognitiven und sprachlichen Einschränkungen sowie die Anforderungen der Inklusion zu berücksichtigen, auf die Lehr-, Sozial- und Gesundheitsberufe,
  • Aufnahme des Lormens als eigenständige Kommunikationsform in die Regelungen zur Verwendung von Gebärdensprache oder anderer Kommunikationsformen (das Lormen oder Lorm-Alphabet dient der Kommunikation von Taubblinden mit anderen Menschen, wobei der „Sprechende“ auf die Handinnenfläche des „Lesenden“ tastet und einzelnen Fingern sowie Handpartien bestimmte Buchstaben zugeordnet sind),
  • Verpflichtung zur barrierefreien Kommunikation nicht nur in Bezug auf die Gruppe der sinnesbehinderten Menschen,
  • Stärkung der Stellung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen durch seine Angliederung an den Thüringer Landtag,
  • Stärkung der Selbstbetroffenenverbände von Menschen mit Behinderungen im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sowie
  • Einführung eines Verbandsklagerechtes.

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags findet sich die Forderung nach Überarbeitung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG-alt). Mit dem jetzt vorliegenden Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG-neu) hat die Landesregierung diese Aufgabe umgesetzt.
In der 5. Wahlperiode war eine bereits vorgesehene Novelle des Gesetzes gescheitert.
In Thüringen ist derzeit von etwa 380.000 Menschen mit amtlich festgestellten Behinderungen auszugehen, davon ca. 229.100 schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 100 und ca.150.900 behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 20 bis 40.

Titelbild: Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner.
Quelle: TMASGFF; Foto: Olaf Kosinsky (Lizenz: CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

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