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Doppelhaushalt im Freistaat Thüringen: Was bringt er den Kommunen?

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Diskussionsveranstaltung mit MdL Mike Huster und Landratskandidat Reinhard Hotop

Römhild. Der Doppelhaushalt 2018/19 ist für den Freistaat Thüringen in Kraft getreten. Mit 225 Änderungsanträgen haben die Koalitionsfraktionen zuvor nicht nur ein in Zeiten der CDU- Regierungen unbekanntes Beispiel parlamentarischer Demokratie abgeliefert, sondern vor allem zusätzliche Investitionen für mehr LehrerInnen, KindergärtnerInnen, PolizistInnen, die Feuerwehr, die Justiz und die Thüringer Kommunen auf den Weg gebracht.
Was bedeutet dies konkret für die Thüringer Kommunen? Zu diesem Thema findet am Freitag, dem 13. April 2018 um 18.00 Uhr eine Diskussionsveranstaltung im Römhilder Restaurant „Ohne Namen“ statt. Neben dem finanzpolitischen Sprecher der Landtagsfraktion der Linken, Mike Huster, nimmt daran auch der parteilose Landratskandidat Reinhard Hotop teil. Hotop begrüßt die Ausrichtung des aktuellen Doppelhaushalts.

Nie zuvor sei in Thüringen so viel Geld für die Bildung ausgegeben worden, wie unter der rot-rot-grünen Regierungskoalition. Auch bei Investitionen für Sportanlagen, kommunale Straßen, Radwege, dem ÖPNV, die Wirtschaftsförderung sowie für die Ausrüstung von Polizei und Justiz wurde zum Regierungsentwurf noch einmal draufgelegt. So gibt es nun das kommunale Investitionspaket in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019. Selbst bei den durch die fünf CDU- Finanzminister bis 2014 aufgehäuften Schulden von insgesamt 16,3 Milliarden Euro wurde die Tilgung um 54 Millionen Euro auf insgesamt 113,4 Millionen Euro erhöht. Damit sinken diese Schulden in der Amtszeit von R2G um mindestens 838 Millionen Euro. Selbst nach der Entnahme für das Invest-Paket und dem Ausgleich des Haushalts 2018/2019 mit 430 Millionen Euro sind immer noch rund 100 Millionen Euro mehr in der Rücklage des Landes vorhanden, als Ende 2014 von der CDU übergeben wurden.

Vorwürfe der Opposition, Rot-Rot-Grün würde zu wenig tilgen und zu wenig zurücklegen, werden so ad absurdum geführt.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Quelle: Mathias Günther WKB

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