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Wie Online-Shops Verbraucher zum Kauf oder Abo verleiten

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Eigentlich wollten Sie nur die Hotelpreise im Internet vergleichen, aber da „nur noch 3 Zimmer zu diesem Preis“ frei waren, haben Sie lieber sofort reserviert. Statt des einen Artikels, den Sie haben wollten, haben Sie noch vier weitere bestellt, weil die Lieferkosten dann „gratis“ waren. Und bei Ihrer letzten Flugbuchung haben Sie auf den hervorgehobenen Gesamtpreis geklickt und zahlen seitdem jeden Monat für ein „Vorteilsabo“.

Viele Webseiten, Apps, Soziale Medien oder Suchmaschinen nutzen Bildelemente wie Farben und große Schaltflächen oder technische Möglichkeiten, um unser Verhalten zu beeinflussen. Sie verleiten zum Klicken, Kaufen, Abonnieren oder entlocken uns sogar persönliche Daten.

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Mit diesen Tipps fallen Sie nicht auf die Marketingtricks herein

  • Ignorieren Sie alarmierende oder unter Druck setzende Hinweise wie „Nur noch 3 Artikel auf Lager“.
  • Prüfen Sie Ihren Warenkorb vor Abschluss der Bestellung und löschen Sie überflüssige Produkte, die automatisch hinzugefügt wurden.
  • Lesen Sie sich die Bedingungen für Zusatzangebote genau durch, bevor Sie ein Häkchen setzen.
  • Nehmen Sie sich Zeit, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops zu werfen und denken Sie an Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
    Der Weg zu einer einheitlichen Regelung von „Dark Patterns“ in der Europäischen Union

Bisher gibt es noch keine eigens für „Dark Patterns“ verfasste Regelung auf EU-Ebene. Die manipulierenden Marketing-Strategien unterliegen aber unterschiedlichen Richtlinien und Verordnungen aus dem Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Datenschutzrecht und zum Thema künstliche Intelligenz.

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„Einige Techniken können als unlautere Geschäftspraktiken angesehen werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Website einen kostenlosen Versand anzeigt, dieser Ihnen aber im Endpreis berechnet wird, oder wenn eine Website sehr attraktive Preise für Produkte anzeigt, die nicht auf Lager sind“, erläutert Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschland.

Am 16. Mai 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission eine „Verhaltensstudie zu unlauteren Geschäftspraktiken im Internet“. Sie schlägt darin vor, dass Vorgehensweisen, die Verbraucher stark benachteiligen oder manipulieren, verboten werden sollen. Ferner sollen Gewerbetreibende zu einem fairen oder neutralen Design verpflichtet werden. Zudem sollen Leitlinien mit praktischen Beispielen für Webdesigner und Entwickler erarbeitet werden.

Die gesetzlichen Regelungen über digitale Dienste („Digital Services Act“, DAS) und über digitale Märkte („Digital Markets Act“, DMA) schränken die Nutzung von irreführenden und manipulativen Techniken durch Online-Plattformen ebenfalls ein.Wie Online-Shops Verbraucherinnen und Verbraucher zum Kauf oder Abo verleiten

Eigentlich wollten Sie nur die Hotelpreise im Internet vergleichen, aber da „nur noch 3 Zimmer zu diesem Preis“ frei waren, haben Sie lieber sofort reserviert. Statt des einen Artikels, den Sie haben wollten, haben Sie noch vier weitere bestellt, weil die Lieferkosten dann „gratis“ waren. Und bei Ihrer letzten Flugbuchung haben Sie auf den hervorgehobenen Gesamtpreis geklickt und zahlen seitdem jeden Monat für ein „Vorteilsabo“.

Viele Webseiten, Apps, Soziale Medien oder Suchmaschinen nutzen Bildelemente wie Farben und große Schaltflächen oder technische Möglichkeiten, um unser Verhalten zu beeinflussen. Sie verleiten zum Klicken, Kaufen, Abonnieren oder entlocken uns sogar persönliche Daten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel.
Mit diesen Tipps fallen Sie nicht auf die Marketingtricks herein
• Ignorieren Sie alarmierende oder unter Druck setzende Hinweise wie „Nur noch 3 Artikel auf Lager“.
• Prüfen Sie Ihren Warenkorb vor Abschluss der Bestellung und löschen Sie überflüssige Produkte, die automatisch hinzugefügt wurden.
• Lesen Sie sich die Bedingungen für Zusatzangebote genau durch, bevor Sie ein Häkchen setzen.
• Nehmen Sie sich Zeit, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops zu werfen und denken Sie an Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Der Weg zu einer einheitlichen Regelung von „Dark Patterns“ in der Europäischen Union

Bisher gibt es noch keine eigens für „Dark Patterns“ verfasste Regelung auf EU-Ebene. Die manipulierenden Marketing-Strategien unterliegen aber unterschiedlichen Richtlinien und Verordnungen aus dem Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Datenschutzrecht und zum Thema künstliche Intelligenz.

„Einige Techniken können als unlautere Geschäftspraktiken angesehen werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Website einen kostenlosen Versand anzeigt, dieser Ihnen aber im Endpreis berechnet wird, oder wenn eine Website sehr attraktive Preise für Produkte anzeigt, die nicht auf Lager sind“, erläutert Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschland.

Am 16. Mai 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission eine „Verhaltensstudie zu unlauteren Geschäftspraktiken im Internet“. Sie schlägt darin vor, dass Vorgehensweisen, die Verbraucher stark benachteiligen oder manipulieren, verboten werden sollen. Ferner sollen Gewerbetreibende zu einem fairen oder neutralen Design verpflichtet werden. Zudem sollen Leitlinien mit praktischen Beispielen für Webdesigner und Entwickler erarbeitet werden.

Die gesetzlichen Regelungen über digitale Dienste („Digital Services Act“, DAS) und über digitale Märkte („Digital Markets Act“, DMA) schränken die Nutzung von irreführenden und manipulativen Techniken durch Online-Plattformen ebenfalls ein.

Weitere Information der Europäischen Verbraucherzentrale Deutschland finden Sie hier

Text: Europäische Verbraucherzentrale in Deutschland; Foto: Adobe Stock

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