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Beratung für ehemalige DDR-Heimkinder wird fortgesetzt

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Erfurt (lr). Die Beratung für ehemalige DDR-Heimkinder wird weiter fortgesetzt, auch wenn der Bund-Länder-Fonds Heimerziehung eigentlich Ende Dezember 2018 ausgelaufen ist. Betroffene können sich weiterhin an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wenden.

Dazu Minister Helmut Holter: „Viele Gespräche mit ehemaligen DDR-Heimkindern haben gezeigt, dass persönliche Unterstützungsbedarfe nicht mit der Fondslaufzeit enden. Vielen Betroffenen geht es weiterhin um Beratung sowie immaterielle Unterstützung. Dies bezieht sich auf alle Problemlagen, die mit dem Heimaufenthalt zusammenhängen, aber auch auf Alltagsangelegenheiten und spezielle Lebenssituationen. Besonders wichtig sind die Biografiearbeit und die damit verbundene persönliche Aufarbeitung.“

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Betroffene erhalten beispielsweise weiterhin Unterstützung bei der Suche nach Heimakten oder Hilfen im Sinne einer Lotsenfunktion bei der Inanspruchnahme anderer Hilfesysteme. Zudem stehen erfahrene Ansprechpartner bereit,  zu denen häufig bereits ein Vertrauensverhältnis besteht und die mit der besonderen Problematik der ehemaligen DDR-Heimkinder professionell und kompetent agieren.

Die Anlauf- und Beratungsstelle des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport befindet sich in den bisherigen Räumlichkeiten in der Wallstraße 18 in 99084 Erfurt. Persönlich ist die Anlauf- und Beratungsstelle dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr und telefonisch unter 0361 – 21 30 040 zu erreichen. Das Angebot richtet sich an alle ehemalige DDR-Heiminder und öffnet so auch all jenen, deren Anmeldung verfristet eingegangen ist, Wege zur persönlichen Aufarbeitung und gesellschaftlichen Anerkennung.

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Hintergrund:

In der DDR waren zwischen 1949 und 1990 etwa 495.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht, darunter etwa 135.000 in den so genannten Spezialheimen und Jugendwerkhöfen, die für besonders grausame Methoden der „Umerziehung“ im Sinne der Erziehungsvorstellungen des DDR-Regimes bekannt waren. Angesichts des erlittenen Unrechts in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Dauerheimen für Säuglinge und Kleinkinder der DDR beschlossen der Deutsche Bundestag und die Jugendministerinnen und -minister der Länder Hilfsangebote für Betroffene der DDR-Heimerziehung, die heute noch an Folgeschäden leiden, vorzusehen.

Der Fonds Heimerziehung wurde durch den Bund, die Länder und Berlin errichtet mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2018.

Im Zeitraum vom Start des Fonds Heimerziehung in der DDR 1. Juli 2012 bis zur Anmeldefrist 30. September 2014 haben sich in Thüringen 4.728 Betroffene ehemalige DDR Heimkinder angemeldet und konnten Leistungen (Sach- und Rentenersatzleistungen) aus dem Fonds erhalten.

Text: TMBJS, Frank Schenker

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