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Osterspaziergang ohne Reue

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ThüringenForst warnt aktuell vor dem Betreten von Sturmholzflächen und Holzpoltern im Wald

Erfurt (hs). Die bevorstehenden Ostertage laden traditionell zu Spaziergängen auch im Wald ein. Im Hinblick auf die derzeitig prekäre Sturmholzsituation in vielen Thüringer Wäldern warnt die ThüringenForst-AöR deshalb vor der Begehung von Sturmholzflächen oder das Erklimmen von Holzpoltern am Wegesrand. Beides ist hochgefährlich für Leib und Leben. Thüringens Förster appellieren an den gesunden Menschenverstand der Waldbesucher, diese Orte zum Osterspaziergang dringend zu meiden. „Das Erklimmen von Holzpoltern ist ausnahmslos verboten, das Begehen von Sturmholzflächen birgt ein enormes Gefahrenpotenzial“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Selbst geräumte Sturmholzflächen sollten gemieden werden, da immer noch vom Sturm abgebrochene Äste und Astteile in den Kronen der Bäume hängen und bei geringsten Windgeschwindigkeiten unmittelbar herunterstürzen können. „Für Kinder sind etwa umgeklappte Wurzelteller höchst interessante Verstecke – immer wieder auch tödliche Fallen, wenn sie plötzlich in ihre Ausgangslage zurückklappen“, warnt Gebhardt. Zudem bittet er um Verständnis, dass im Rahmen der laufenden Sturmholzaufarbeitung, die aus Sicherheitsgründen ausschließlich mit schwerem Forstgerät geschieht, die Forstwege in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine Begehung ist oft genug noch möglich, wenn geeignetes Schuhwerk getragen wird. Auch ist an den Schadensschwerpunkten mit verstärktem LKW-Verkehr im Wald zu rechnen.

Das in Thüringen waldgesetzlich fixierte allgemeine Betretungsrecht ermöglicht der Bevölkerung den freien Waldzutritt zum Zwecke der Erholung. Gleichzeitig haftet aber der Waldbesucher für waldtypische Gefahren selbst.

Quelle/Foto: ThüringenForst, Dr. Horst Sproßmann

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