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Joachim Leibiger: „Landespolitik setzt wichtiges Signal für Abbau von Benachteiligungen“
Erfurt (lr). Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Joachim Leibiger, weist auf den heutigen Beschluss des Thüringer Landtags zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Höhe von monatlich 100 Euro hin. Durch diesen Beschluss wird das Blindengeldgesetz zukünftig Sinnesbehindertengeldgesetz heißen.
Joachim Leibiger, der während der Debatte und Abstimmung im Plenum selbst anwesend war, sagte dazu: „Mit der Einführung eines Gehörlosengeldes von 100 Euro monatlich rückwirkend zum 1. Juli 2017 setzt die Landespolitik ein wichtiges Signal für alle sinnesbehinderten Menschen in Thüringen. Denn nicht nur die Anhebung des Blindengeldes auf bald 400 Euro und die Einführung des Taubblindengeldes von 100 Euro waren deutliche Fortschritte bei der Schaffung von Nachteilsausgleichen bzw. dem Abbau von Nachteilen. Es ist nun endlich gelungen, auch die mit dem fehlenden Hörvermögen verbundenen Einschränkungen von gehörlosen Menschen bei der Verständigung im Alltag angemessen zu würdigen und mit einer Geldleistung zumindest ansatzweise zu kompensieren. Dem ging ein jahrelanger Kampf voraus, der nun erfolgreich zu Ende geführt wurde. Ich danke der Landesregierung und den Fraktionen im Landtag, die geschlossen ein wichtiges Zeichen für mehr Teilhabe gesetzt haben. Nun kommt es darauf an, dass das zentrale Gesetz für mehr Gleichstellung und Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen – das Behindertengleichstellungsgesetz – ebenfalls zügig in den Landtag eingebracht wird. Dann sollte auch dort ein breiter Konsens für ein modernes und fortschrittliches Landesrecht für Menschen mit Behinderungen gefunden werden, das bundesweit Vorbildcharakter hat. Dafür werde ich streiten.“